Tatverdächtige: Mehr als die Hälfte ist minderjährig
Von den insgesamt 9.967 registrierten Tatverdächtigen (+15,4 %) ist mehr als die Hälfte selbst noch minderjährig. Allein die Gruppe der 14- bis 17-Jährigen macht rund 46 Prozent aller Tatverdächtigen in diesem Deliktsbereich aus.
Nach Einschätzung des Bundeskriminalamts handelt es sich dabei häufig um Jugendliche, die selbst intime Aufnahmen erstellen oder solche Inhalte im Freundes- oder Bekanntenkreis beziehungsweise in Chatgruppen weiterleiten. Vielen ist dabei nicht bewusst, dass bereits das Besitzen oder Weiterverbreiten entsprechender Inhalte strafbar sein kann und für die Betroffenen erhebliche Folgen hat.
Bundeslagebild 2025: Deutlicher Anstieg bei Delikten nach § 184c StGB
Im Jahr 2025 verzeichnete das Bundeskriminalamt einen deutlichen Anstieg bei der Herstellung, Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz jugendpornografischer Inhalte gemäß § 184c StGB. Mit insgesamt 11.515 Fällen stieg die Zahl gegenüber dem Vorjahr um 19,9 Prozent und erreichte damit einen neuen Höchststand.
Zu dieser Entwicklung tragen verschiedene Faktoren bei. Neben der fortschreitenden Digitalisierung erleichtern insbesondere KI-gestützte Anwendungen die Erstellung oder Manipulation täuschend echt wirkender Missbrauchsdarstellungen. Gleichzeitig führen ein verändertes Anzeigeverhalten, Hinweise internationaler Meldestellen wie dem National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) sowie intensive Ermittlungs- und Präventionsmaßnahmen zu einer stärkeren Aufhellung des Dunkelfelds.
Melden statt teilen: Präventionskampagne “Sounds Wrong”
Die polizeiliche Präventionskampagne “Sounds Wrong” sensibilisiert insbesondere Jugendliche dafür, strafbare Inhalte nicht weiterzuverbreiten, sondern zu melden. Gleichzeitig macht sie deutlich, dass bereits das Besitzen oder Weiterleiten intimer Aufnahmen Minderjähriger strafbar sein kann und sowohl für Betroffene als auch für Tatverdächtige weitreichende Folgen haben kann.
Präventionstipps zum Schutz von Minderjährigen vor sexualisierter Gewalt im Internet
- Melden statt teilen: Verdächtige oder strafbare Inhalte nicht weiterleiten, sondern über die Meldefunktionen der jeweiligen Plattform melden.
- Anonyme Meldestellen nutzen: Verdächtige Inhalte können beispielsweise über die Internet-Beschwerdestelle gemeldet und geprüft werden.
- Vertrauenspersonen einbeziehen: Bei Unsicherheiten sollten sich Kinder und Jugendliche an Eltern, Lehrkräfte oder Beratungsstellen wenden.
- Intime Aufnahmen nicht weitergeben: Wer intime Bilder oder Videos verschickt, verliert häufig die Kontrolle über deren weitere Verbreitung. Deshalb sollten solche Aufnahmen grundsätzlich nicht geteilt werden.
Weiterführende Informationen
Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2025
