Glossar P

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Bitte geben Sie beim Zitieren aus dem Glossar folgende Quelle an:

Verbundprojekt Transit
Deutsches Institut für Urbanistik
Sicherheit im Wohnumfeld - Glossar
Berlin 2014 

Parallelgesellschaft

Der Begriff der Parallelgesellschaft ist politisch sehr aufgeladen und wurde vielfach, und daher nicht einheitlich, definiert. Eine bekannte Definition stammt von Meyer (2002: 196), demzufolge ist eine Parallelgesellschaft folgendermaßen gekennzeichnet:

  • „sozial homogen oder heterogen;
  • ethnokulturell bzw. kulturell-religiös homogen;
  • nahezu vollständige lebensweltliche und zivilgesellschaftliche sowie weitgehende Möglichkeiten der ökonomischen Segregation;
  • nahezu komplette Verdoppelung der mehrheitsgesellschaftlichen Institutionen;formal freiwillige Form der Segregation;
  • siedlungsräumliche oder nur sozial-interaktive Segregation, sofern alle anderen Merkmale erfüllt sind.“

Kritisiert wurde an dieser Definition, dass es sich um eine Maximaldefinition handelt, die empirisch kaum nachweisbar ist, Parallelgesellschaften aber durchaus auch bestehen können, wenn die Kriterien nur teilweise erfüllt sind (vgl. Worbs 2007: 11, unter Bezugnahme auf Halm/Sauer 2006: 19).Oberndörfer (2001) belegt den Begriff mit einer positiven Konnotation, indem er von einer freiwilligen Bildung einer Parallelgesellschaft ausgeht, die aufgrund der ihr innewohnenden Strukturen (z.B. Wohnungsmarkt, Vereinswesen) als eine Art Starthilfe für Migranten und Migrantinnen gesehen werden kann. Ähnlich bewertet auch Meyer (2002) den Begriff, sieht in der Parallelgesellschaft aber auch gleichzeitig die Gefahr der „Integrationsfalle“, welche die Integration erschwert oder verhindert. Unzureichende und erfolglose Integrationspolitik werden in der Migrationsforschung häufig als Ursache für die Herausbildung von Parallelgesellschaften angeführt (vgl. Belwe 2006). Gestring betont, dass Parallelgesellschaften eine Ausprägung urbaner Pluralität sind und, unter Bezugnahme auf Gans, dass „unterschiedliche kulturelle Gruppen sich in den Städten die Orte sichern, an denen sie ihre Lebensweise verwirklichen können, ist weder neu noch problematisch, sondern eine Bedingung des städtischen Zusammenlebens“ (Gestring 2005: 168, unter Bezugnahme auf Gans 1974).Im Unterschied zur Parallelgesellschaft wird von einem Ghetto gesprochen, wenn die Segregation nicht freiwillig geschieht (vgl. Worbs 2007: 11).

PDV 100

Planunterlage der Polizei

„Für bestimmte Anlässe [für die Polizei] vorbereitete Unterlage, die ablauforganisatorische oder aufbauorganisatorische Regelungen enthält.“ (Wessel 2013)

Polizei

Die Polizei ist eine →Sicherheitsakteurin und ein Exekutivorgan des Staates. Unter den Begriff fallen, je nach Bundesland unterschiedlich strukturiert, alle staatlichen Behörden, deren Aufgabe die Gefahrenabwehr, der Schutz und Erhalt der öffentlichen →Ordnung und →Sicherheit, →Kriminalprävention inbegriffen, sowie der Verfolgung von strafbaren Handlungen sind. Dem Grundgesetz nach untersteht die Polizei primär dem Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Nur das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei unterstehen dem Bundesinnenministerium. Entsprechend dem Legalitätsprinzip unterliegt die Polizei dem Recht und Gesetz und muss den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten (vgl. John 2012).

Polizeidienstverordnung 100 (PDV 100)

Die Polizeidienstverordnung 100 „Führung und Einsatz der Polizei“ (PDV 100) ist Grundlage für die Arbeit der Polizeien der Länder und des Bundes in Bezug auf die Führung in der Polizei und ihren Einsatz sowie die Aus- und Fortbildung in der Einsatzlehre. Die Vorschrift gilt bundesweit und soll die Einheitlichkeit im taktischen Sprachgebrauch und damit die Kommunikation der Polizisten untereinander gewährleisten. Sie enthält Einsatzgrundsätze, regelt taktische Maßnahmen sowie Maßnahmen bei besonderen Anlässen. Die Polizeidienstvorschrift ist als Grundlagenvorschrift richtungsweisend für alle anderen Dienstvorschriften, die sich an ihr zu orientieren haben. Als Rahmenvorschrift hat sie überwiegend Bindungs- und Weisungscharakter nach innen. Dennoch kann die Nichtbeachtung dazu führen, dass die Maßnahme rechtwidrig ist.

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)

Die Polizeiliche Kriminalstatistik bildet den polizeilichen Ermittlungsstand von (Straf-) Taten bei Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft ab. Enthalten sind Daten zur Tat (-Situation), Täter bzw. Tatverdächtige und Opfer. →Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsdelikte sind also nicht zu finden (vgl. John 2012).

Prävention

Der Begriff Prävention beschreibt vorbeugendes oder vorgreifendes Handeln. Ziel von Prävention ist es, bestimmte Ereignisse, Situationen oder Vorgänge im Vorhinein zu verhindern oder abzuschwächen (vgl. John 2012).

Präventionsgremien, lokale

Präventionsstrategie, ganzheitliche

Unter Präventionsstrategien wird ein länger ausgerichtetes Handeln, welches dem Ziel der →Sicherheit und Kriminalitätsvermeidung dient, verstanden. Verschiedene Akteure und Akteurinnen, z.B. Kommune und →Polizei, entwickeln Präventionsstrategien entsprechend ihres Aufgabenzuschnitts. Ganzheitlich sind diese Strategien, wenn sie sich nicht auf Einzelaspekte und einzelne Akteure und Akteurinnen beziehen, sondern Gesamtentwicklungen und -situationen in den Blick nehmen und wenn die Präventionsstrategien in einen größeren Zusammenhang gestellt werden. Im transit-Projekt müssen für ganzheitliche Präventionsstrategien folgende Aspekte gegeben sein:

  • Gemeinsame Strategieentwicklung aller Beteiligter, inkl. Nutzerinnen und Nutzer
  • Präventionsstrategien als integraler und nicht zusätzlicher Bestandteil der täglichen Arbeit
  • Produktion konkreter und feststellbarer Maßnahmen als Ergebnisse
  • Einbezug sowohl der Opfer- als auch der Täterperspektive.