Abstellmöglichkeiten sollten gut einsehbar sein
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Abstellflächen für PKW und Zweiräder sollten gut einsehbar, beleuchtet und nicht zu abgelegen sein. Für potenzielle Täterinnen und Täter besteht so ein erhöhtes Entdeckungsrisiko, und Tatgelegenheiten können verringert werden.
Park- und Abstellplätze im Freien sollten in der Nähe von Wohngebäuden angelegt werden. Das heißt: Es sollten Blickbeziehungen von den Wohnungen/Wohnhäusern und den Wegen aus dorthin bestehen, da Fahrzeuge so einer kontinuierlichen Kontrolle unterliegen. Zudem sollte die Gestaltung ein geordnetes Abstellen ermöglichen. Wenn Abstellmöglichkeiten für Fahrräder oder motorisierte Fahrzeuge fehlen, entsteht vor dem Gebäude schnell Unordnung durch „wildes Parken“.
Es beruhigt beispielsweise, wenn Fahrräder nachts sicher in verschließbaren ebenerdigen Räumen in der Nähe des Hauseingangs untergestellt werden können. Für Fahrräder sollte neben Abstellflächen im Außenbereich auch diebstahlhemmende Möblierung (Fahrradboxen, Fahrradständer) angeboten werden. Dabei sind die Vorschriften der Landesbauordnungen zu beachten.
Müllbehälter, die permanent im Außenbereich stehen, sollten gegen Missbrauch und Vandalismus geschützt werden, wie zum Beispiel durch abschließbare Einzelbehältnisse durch Einhausung der Müllbehälter. Auf gute Belüftung ist zu achten. Innerhalb von Wohngebäuden sollten Abstellflächen für Fahrräder und Kinderwagen auf Gemeinschaftsflächen vorgehalten werden, um ungeregeltes Abstellen in Fluren und Treppenhäusern zu vermeiden (Brandschutz).
Alle Elemente sind im öffentlichen Raum und zu den Gebäuden so zu platzieren, dass sie nicht als Kletterhilfe für Einbrecher dienen.
Exemplarische Leitfragen zu Abstellmöglichkeiten:
- Sind die Stell- und Parkplätze zu jeder Tag- und Nachtzeit ausreichend ausgeleuchtet?
- Sind die Müllbehälter abschließbar und gut belüftet?
- Gibt es im Gebäude zugewiesene Abstellflächen oder - räume für Fahrräder, Kinderwagen und Geh-Hilfen?
- Steht eine ausreichende Zahl von Fahrradabstellplätzen vor dem Wohngebäude zur Verfügung?
- Befinden sich am oder im Haus abschließbare Abstellräume (z.B. für Fahrräder, Kinderwagen u. ä.), Garagen oder Abstellflächen für PKW?
- Stehen nicht überdimensionierte Parkgelegenheiten mit kurzen Wegen zum Hauseingang zur Verfügung und können diese Parkplätze ohne Einschränkung eingesehen werden?
- Ist die Ausstattung der Garagen bzw. Parkplätze gegen Vandalismus resistent?
- Sind die Fahr- und Gehwege auf der Straße und dem Grundstück breit genug für die störungsfreie Begegnung von Fahrzeugen bzw. von Passanten?