Glossar F

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Bitte geben Sie beim Zitieren aus dem Glossar folgende Quelle an:

Verbundprojekt Transit
Deutsches Institut für Urbanistik
Sicherheit im Wohnumfeld - Glossar
Berlin 2014

Fallstudie (case study)

Eine Fallstudie ist ein Forschungsansatz, das dazu dient, interessante Fälle zu beobachten, zu befragen oder hinsichtlich ihres Inhalts auszuwerten. Dabei sollen möglichst viele Dimensionen einbezogen werden, um ein ganzheitliches Verständnis des Falls zu erlangen und der Komplexität des Gegenstandes gerecht zu werden. Um dies zu gewährleisten, sollten mehrere Methoden (Methodentriangulation) angewendet werden (vgl. Lamnek 2010).Anhand von Fallstudien soll im transit-Projekt eine Systematik von Präventionsansätzen und Sicherheitsstrategien von Polizei, Kommunen und →Wohnungsunternehmen auf kleinräumiger Ebene erarbeitet werden.

Falschalarm

"Irrtümlich ausgelöster oder durch technische Störungen oder Umwelteinwirkungen verursachter Alarm [bei der Polizei], dem keine Gefahr zugrunde liegt." (Wessel 2013)  

Fragebogen

Der Fragebogen ist eine Form einer schriftlichen →Befragung, bei der den Befragten die Fragen in einer schriftlichen standardisierten Form vorgelegt und von diesen selbstständig beantwortet werden. Der Fragebogen wird bei individuellen, Gruppen-, postalischen und Online-Befragungen eingesetzt. Die fragebogengestützte Befragung ist ökonomisch, sie erlaubt es, in kurzer Zeit große Menschengruppen zu erfassen. Ein großer Nachteil ist, dass die Erhebungssituation unkontrolliert bleibt (vgl. Bortz/Döring 2006).

Funktionsmischung

Die Funktionsmischung ergibt sich aus der räumlichen Verflechtung verschiedener städtebaulicher Bereiche (z.B. Wohnen, Arbeiten, Bildung, Erholung, Verkehr und Kultur). Die Festlegung von Funktionen für eine Fläche erfolgt auf unterschiedlichen Maßstabsebenen. Diese Festlegungen sind im Baugesetzbuch geregelt. Für großmaßstäbliche Regelungen ist der Flächennutzungsplan, ein Planungsinstrument welches die städtebauliche Entwicklung steuert, zuständig. In § 5 (2) BauGB heißt es "Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen." Im Weiteren werden die Ausstattungen des Gemeindegebiets konkretisiert, z.B. §5 Abs. 2 a. "mit Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs, insbesondere mit der Allgemeinheit dienenden baulichen Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs, wie mit Schulen und Kirchen sowie mit sonstigen kirchlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen, sowie mit Flächen für Sport- und Spielanlagen." Diese Festlegung der Funktionen wird im Bebauungsplan konkretisiert und verbindlich geregelt. Im Bebauungsplan können u.a. die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke geregelt werden, aber auch unterschiedliche Funktionen wie z.B. in §9 (1), Satz 7 "ganz oder teilweise nur Wohngebäude" oder §9 (1) Satz 15 "die öffentlichen und privaten Grünflächen, wie Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe" festgelegt werden. Diese gesetzliche Regelung legt Funktionen fest und ermöglicht damit bestimmte Nutzungen. Wie sich die festgelegte Funktion bewährt und welche Nutzungen tatsächlich erfolgen bzw. welche Nutzungen angeeignet werden wird mit dem Begriff →Nutzungsmischung beschrieben. Vgl. auch im Gegensatz dazu →Funktionstrennung.

Funktionstrennung (im Städtebau)

Die Funktionstrennung ist ein Prinzip des modernen →Städtebaus, welches in der Charta von Athen (1933) formuliert und lange Zeit als Ideal des Städtebaus angesehen wurde. Sie sieht die funktionale Trennung der verschiedenen Bereiche Wohnen, (Erwerbs-) Arbeiten, Verkehr, Erholung und Einkaufen vor – eine Sichtweise, die die Reproduktionsarbeit und den Versorgungsaspekt außer Acht lässt und die den vielfältigen Lebensformen einer modernen Gesellschaft nicht gerecht wird. Von Beginn an war es Ziel, eine Alternative zu den schlechten Wohnbedingung (gesundheitsgefährdende Umweltbelastungen, Überbelegung) in den während der Industrialisierung entstandenen hoch verdichteten Arbeiterquartieren zu schaffen, um auch weniger wohlhabenderen Schichten gute Wohnbedingungen mit ausreichend Platz und Zugang zu Grünflächen zu ermöglichen (vgl. Fürst/Himmelbach/Potz 1999).Die Art der Umsetzung des Prinzips zieht allerdings viele Probleme nach sich, wie z.B. die Verödung von Innenstädten, den Verlust an →Urbanität und ein erhöhtes Verkehrsaufkommen. Auch wurden viele der nach dem Prinzip der Funktionstrennung errichteten Großwohnsiedlungen der Nachkriegszeit zu "städtebaulichen und sozialen Problemgebieten" (ebenda: 33). Aus kriminalpräventiver Sicht ist die Funktionstrennung nicht anzustreben, da sie das subjektive Sicherheitsempfinden negativ beeinflusst (vgl. Veil 2001).Vgl. auch im Gegensatz dazu →Funktionsmischung und ergänzend →Nutzungsmischung.