Einbruchschutz mit einplanen

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Viele Schulen und auch Kindertagesstätten oder andere Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sind mit hochwertigem Inventar ausgestattet und daher interessant für einen Einbruch. Der Einbruchschutz sollte daher immer mit eingeplant werden.

Zum Schutz vor Einbruchsdiebstahl und Sachbeschädigung/Vandalismus sollten alle relevanten Zugänge, Fenster und Türen mit geprüften, zertifizierten einbruchhemmenden Fenstern und Türen nach DIN EN 1627 ab der Widerstandsklasse (RC) 2 gesichert sein. Hochwertiges Inventar bzw. wertvolle Ausstattung wie beispielsweise Musikinstrumente oder teure elektronische Geräte sollten in einem separaten, gesicherten Raum untergebracht werden. Für besonders gefährdete Wertgegenstände oder größere Bargeldbeträge empfiehlt sich der Einsatz eines mauer- und / oder bodenverankerten, von einem akkreditierten Prüfinstitut zertifizierten Wertbehältnisses.

Um Flucht- und Rettungswegregelungen mit Einbruchschutz zu vereinbaren, empfiehlt es sich, selbstverriegelnde Anti-Panikschlösser (SVP) und Türwächter einzubauen. Bei der Einrichtung eines elektronischen Versorgungskonzepts sollten Leitungen z.B. für Überwachungseinrichtungen eingeplant werden. Um eine lückenlose Objektüberwachung mit dem Ziel einer rechtzeitigen Intervention im Alarmierungsfall zu ermöglichen, wird die Installation einer Einbruchmeldeanlage (EMA) bzw. einer Videokameraüberwachungsanlage empfohlen. Zuvor sollten jedoch die gesetzlichen Vorgaben, wie sie sich z.B. aus dem Bundesdatenschutzgesetz ergeben, geprüft werden. Die Thematik Amokschutz ist bspw. durch die Installation von Alarmknöpfen mitzudenken oder nachzurüsten.

Unter www.vds.de erfahren Sie mehr zur VdS Sicherungsrichtlinie für Haushalte sowie zur VdS Sicherungsrichtlinie für Geschäfte und Betriebe.

Informationen zu von der Polizei empfohlenen Produkten und Hinweise zu Facherrichterlisten erhalten Sie unter www.k-einbruch.de.

 

Exemplarische Leitfragen zum Einbruchschutz:

  • Sind Planungen bezüglich der Verhinderung von Einbruchsdiebstahl getroffen worden?
  • Sind insbesondere einbruchhemmende Türen und Fenster gem. DIN EN 1627-30 vorgesehen?
  • Sind „gesicherte Räume“ eingeplant oder andere geeignete Maßnahmen zur Sicherung potenziellen Diebesguts (hochwertige Musikinstrumente etc.) getroffen worden (Schließfächer/aufbruchsichere Wertbehältnisse)?
  • Wird eine Überwachung des Gebäudes mittels EMA bzw. Videoüberwachungskamera in die Überlegungen mit einbezogen?