Nicht Jedem eine Vollmacht erteilen

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Vermeintlich hilfsbereite Bekannte oder Verwandte nutzen oftmals das Vertrauen und die Gutgläubigkeit von Senioren aus. Zunächst unterstützen sie die älteren Menschen, lassen sich dann Vollmachten ausstellen und betrügen die Betroffenen um deren Geld und Wertgegenstände.

Viele ältere Menschen erteilen Angehörigen, Freunden oder Nachbarn eine Vorsorge-, General- oder Kontovollmacht. Mit diesen Vollmachten können sie sich von vertrauten Personen helfen lassen. Die Bevollmächtigten können dann beispielsweise im Namen der Beauftragenden Bankgeschäfte tätigen, einkaufen oder Rechnungen bezahlen. Doch Vorsicht: dieses Vertrauen wird häufig von Betrügern missbraucht, denen es nur darum geht, auf diese Weise Geld zu erschleichen.

 

Methoden der Betrüger

  • Sie erbitten Bankvollmachten und/oder Online-Zugänge zu Konten. Um das zu erreichen, behaupten sie, dass die Bank schlecht berät und ein Wechsel besser wäre.
  • Sie bemängeln, dass Geldanlagen plötzlich nicht mehr sicher seien und aufgelöst werden müssten.
  • Sie reden Angehörige schlecht und behaupten, dass diese sich plötzlich nicht mehr melden oder gar kümmern würden.

 

ABER: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.


Stellen Sie sich als betroffene Person oder Angehöriger daher folgende Fragen:

  • Wird nur eingekauft, was ich brauche?
  • Werden nur meine Rechnungen bezahlt oder auch fremde?
  • Bekomme ich nachvollziehbare Abrechnungen?
  • Bekomme ich meine Kontoauszüge rechtzeitig und vollständig?
  • Wird das getan, was ich möchte? Und auch nur das?

 

Sorgen Sie darum richtig vor:

Erklären Sie eindeutig, was Sie für sich wollen und vor allem, was Sie nicht wollen. Sie bestimmen, was andere Personen dürfen und was sie nicht dürfen.

Bedenken Sie, wem Sie Ihr Vertrauen schenken. Mit einer Vorsorgevollmacht kann die bevollmächtigte Person beispielsweise für Sie entscheiden, was Sie essen, wer Sie besucht, mit wem Sie reden, wie Sie gepflegt werden oder was mit Ihrem Geld passiert.

Sollten Sie unsicher sein, verzichten Sie auf eine Vollmacht, denn diese verhindert zunächst gerichtliche Kontrolle. Stattdessen entscheiden Sie, wer ggf. als gerichtlich kontrollierter Betreuer eingesetzt werden soll.

 

Tipps Ihrer Polizei zum Schutz vor Vollmachtsmissbrauch:

  • Setzen Sie zwei Bevollmächtigte ein. So kontrollieren sich diese gegenseitig.
  • Bevollmächtigen Sie ausschließlich Personen, denen Sie uneingeschränkt und schon lange vertrauen.
  • Holen Sie sich Hilfe bei anerkannten Einrichtungen und Wohlfahrtsverbänden. Lassen Sie sich auch bei der Betreuungsbehörde beraten.
  • Erteilen Sie die Vollmacht vor Zeugen und hinterlegen Sie Abschriften beim Hausarzt und Ihrer Bank.
  • Lassen Sie sich die eigene Geschäftsfähigkeit ärztlich attestieren und fügen Sie das Attest der Vollmacht bei.
  • Beschränken Sie die Bankvollmacht auf einen maximalen Geldbetrag pro Monat.
  • Verbieten Sie ausdrücklich, dass die bevollmächtigte Person sich selbst begünstigt. Schließen Sie Schenkungen grundsätzlich aus. Stattdessen halten Sie schriftlich fest, was diese Person erhalten soll.
  • Bitten Sie Ihre Bank im Zweifel, beim Betreuungsgericht, bei Angehörigen, beim Kontrollbetreuer etc. nachzufragen, wenn Onlinezugänge angefordert, neue Bankvollmachten erteilt, Konten gekündigt, Depots und Sparanlagen aufgelöst und Vermögen übertragen werden sollen.
  • Verbieten Sie auch, dass die bevollmächtigte Person Immobilien kauft oder belastet.
  • Widerrufen und entziehen Sie sofort die Vollmacht, wenn etwas nicht stimmt, insbesondere bei der Bankvollmacht!
  • Wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt, wenden Sie sich sofort an die Polizei. Erstatten Sie Anzeige und stellen Sie, wenn nötig, einen Strafantrag!

Report Mainz, ARD, Reportage zum Thema „Erbschleicher - Vollmachtsmissbrauch“

Vorschaubild ARD-Reportage über Erbschleicher und Vollmachtsmissbrauch.

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