Extremismusprävention - Radikalisierung entgegenwirken

Ob Linksextremismus, Rechtsextremismus oder Islamismus/Salafismus – eins haben diese Strömungen gemeinsam: Sie lehnen die in Deutschland geltende freiheitlich demokratische Grundordnung ab. Viele sind offen für die Begehung von Straftaten bis hin zur Anwendung von Gewalt, um ihre Ziele durchzusetzen. Die Polizei spricht von politisch motivierter Kriminalität, wenn Straftaten aus einer politischen Motivation heraus geschehen oder sich gegen den Staat richten.

Extremismusprävention - Radikalisierung entgegenwirken

Ob Linksextremismus, Rechtsextremismus oder Islamismus/Salafismus – eins haben diese Strömungen gemeinsam: Sie lehnen die in Deutschland geltende freiheitlich demokratische Grundordnung ab. Viele sind offen für die Begehung von Straftaten bis hin zur Anwendung von Gewalt, um ihre Ziele durchzusetzen. Die Polizei spricht von politisch motivierter Kriminalität, wenn Straftaten aus einer politischen Motivation heraus geschehen oder sich gegen den Staat richten.

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Der im alltäglichen Sprachgebrauch verwendete Begriff „Extremismus“ ist nicht einheitlich definiert und in Gesellschaft und Wissenschaft umstritten.

Extremisten weisen meist einen absoluten Wahrheitsanspruch für sich und ihre Ideologie auf. Dabei berufen sie sich in der Regel auf eine „höhere Einsicht“, auf von ihnen durchschaute Mechanismen, Zusammenhänge und „Wahrheiten“, die Andersdenkende schlicht nicht begreifen oder absichtlich übergehen. Dementsprechend sind ihre Argumentationslinien für Außenstehende oftmals nur bedingt nachvollziehbar. Auf dieser Grundeinstellung basiert ein Denken in Freund-Feind-Kategorien, das typisch für extremistische Ideologien ist und mit einem starken Hang zu Verschwörungstheorien, populistischen Vereinfachungen komplexer Themen und einem ausgeprägten Dogmatismus einhergeht.

Nach außen hin bekennen sich extremistische Gruppen oftmals zu den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO). Sie fordern diese für sich ein, um sie zu ihrem Vorteil zu nutzen, während sie sie ihrem politischen Gegner grundsätzlich absprechen.

 

Zu den grundlegenden Elementen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zählen:

  • Achtung der Menschenrechte
  • Volkssouveränität
  • Gewaltenteilung
  • Chancengleichheit für Parteien
  • Mehrparteiensystem
  • Gesetzmäßigkeit
  • Unabhängigkeit der Gerichte
  • Verantwortlichkeit der Regierung
  • Recht auf Opposition

Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität"

Die Polizei arbeitet mit dem 2001 eingeführten Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ um Straftaten zu erfassen, die entweder klassische Staatsschutzdelikte sind oder bei denen Anhaltspunkte für eine politische Motivation vorliegen.

 

Die Straftaten werden folgenden Phänomenbereichen zugeordnet:

 

Dabei handelt es sich um eine Eingangsstatistik, da die politisch motivierten Straftaten anders als bei der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS) grundsätzlich bereits mit Aufnahme der polizeilichen Ermittlungen und damit bereits beim ersten Anfangsverdacht erfasst werden.

Konkrete Zahlen und Daten finden Sie in den jeweiligen Rubriken zum Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus/Salafismus.

Politisch motivierte Straftaten

Straftaten (z.B. Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, Brandstiftungen, Widerstandsdelikte, Sachbeschädigungen) werden der Politisch motivierten Kriminalität zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie

  • den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten oder
  • sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben oder
  • durch die Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder
  • gegen eine Person gerichtet sind, wegen eines ihr zugeschriebenen oder tatsächlichen sozialen Status, einer ihr zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder eines Engagements, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, physischen und/oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität oder äußeren Erscheinungsbildes und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.


Darüber hinaus werden Tatbestände gem. §§ 80-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a Strafgesetzbuch (StGB) erfasst, weil sie Staatsschutzdelikte sind, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.

Die Politisch motivierte Gewaltkriminalität beinhaltet diejenigen politisch motivierten Straftaten, bei denen eine besondere Gewaltbereitschaft des Straftäters zu erkennen ist.

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Politisch motivierte Kriminalität

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