Kindesmissbrauch ist auch im Ausland strafbar
Kindesmissbrauch ist auch im Ausland strafbar
Armut sowie fehlende Schul- und Berufsausbildung zwingen in vielen Ländern Minderjährige dazu ihre Körper zu verkaufen. Das passiert nicht nur in fernen Ländern, sondern auch in Europa. Täterinnen und Täter nutzen die verzweifelte Lage der Kinder vor Ort aus. Sie missbrauchen Minderjährige und erkaufen sich das Schweigen der Opfer. Bilder oder Videos der sexuellen Ausbeutung nutzen Täter, um diese im Internet weiterzuverbreiten.
An den Urlaubsorten agieren Kindersextouristen häufig in der Öffentlichkeit, da sie sich durch die Anonymität im Ausland geschützt fühlen. Doch Kindesmissbrauch ist überall auf der Welt eine Straftat. Und: Die Täter können für im Ausland begangene Sexualstraftaten auch in Deutschland bestraft werden.
Jeder Reisende kann Kinder vor Missbrauch schützen. Auf derdeutschsprachigen Website nicht-wegsehen.net können Reisende Verdachtsmomente weltweit schnell und einfach in deutscher Sprache melden. Entweder direkt beim Bundeskriminalamt oder beim Kinderschutz-Verein ECPAT Deutschland e.V. Jeder Hinweis trägt dazu bei, Täterinnen und Täter zu stoppen und sexuelle Ausbeutung von Kindern zu verhindern.
Zögern Sie nicht auffällige Beobachtungen zu melden:
- über www.nicht-wegsehen.net
- an das Hotelpersonal bzw. die Reiseleitung vor Ort
- an die Vertretung Deutschlands (Botschaft, Konsulat) in Ihrem Reiseland
Hilfreiche Angaben:
- WAS genau haben Sie beobachtet?
- WANN und WO hat sich der Vorfall ereignet?
- WER waren die beteiligten Personen? (Beschreibung/ggfs. Verdächtige(r), Opfer)
Spot der internationalen Kampagne "Nicht wegsehen!"
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