Raubüberfall auf Gewerbe - gerüstet für den Ernstfall

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Geld oder Leben – in Filmszenen löst dieser Satz Spannung aus. In der Realität ist ein Raubüberfall für die Opfer vor allem traumatisierend. Ergreifen Sie vorbeugende Maßnahmen, schulen Sie ihre Mitarbeiter, was bei einem Überfall zu tun ist und informieren Sie sich, welche Schritte danach zu ergreifen sind.
Ob Bank, Ladengeschäft oder Spielhalle – zu 100 Prozent lassen sich Raubüberfälle nicht vermeiden, aber es gibt Möglichkeiten, es den Tätern besonders schwer zu machen oder diese abzuschrecken. Maßnahmen, die vor, während und nach einem Überfall ergriffen werden können, lassen sich individuell auf jeden Geschäftsraum abstimmen.
Aber auch Mitarbeiter sollten auf solche Ausnahmesituationen vorbereitet werden, um im Ernstfall besser und vor allem sicherer reagieren zu können.
Zahlen und Fakten: Täter haben es auf Geld abgesehen
Raubüberfälle auf Geldinstitute, Postfilialen und -agenturen sind verhältnismäßig selten geworden. Dies ist in erster Linie auf moderne Sicherungssysteme zurückzuführen, die einen schnellen Zugriff auf große Bargeldbeträge nicht zulassen. Für das Jahr 2022 weist die Polizeiliche Kriminalstatistik 73 Fälle einschließlich der Versuche aus. Dabei entstand ein Schaden von rund 507.000 Euro.
Bei Raubüberfällen auf sonstige Zahlstellen und Geschäfte wurden 2022 2.012 Fälle registriert, darunter 215 Raubüberfälle auf Spielhallen und 628 auf Tankstellen.
Der Gesamtschaden beläuft sich auf 8,2 Millionen Euro.
Psychische Beeinträchtigungen und Traumatisierungen der betroffenen Mitarbeiter oder Kunden lassen sich damit natürlich nicht beziffern. Allen Raubdelikten ist gemein, dass Täter oft ein unverhältnismäßig hohes Maß an Gewalt einsetzen, um in den Besitz der Beute zu gelangen.
Vorbeugung schützt vor höherem Schaden
Schutz vor einem Raubüberfall bedeutet, es möglichen Räubern schwer zu machen. Zum einen können bauliche und technische Sicherungen der Gewerberäume für mehr Schutz sorgen. Dazu gehören Überfall- und Einbruchmeldeanlagen, Überwachungskameras mit Aufzeichnung sowie eine gute Sicherung der Kasse.
Zum anderen können personelle beziehungsweise organisatorische Maßnahmen getroffen werden: So sollten größere Bargeldbeträge grundsätzlich nicht in Geschäftsräumen aufbewahrt werden, um möglichst keinen Tatanreiz zu bieten. Vor allem aber sind Mitarbeiter auf häufige Kriminalitätsformen vorzubereiten.
Maßgeschneiderte sicherheitstechnische Empfehlungen für einzelne Objekte oder Auskünfte über zertifizierte mechanische Grundsicherungen für Türen und Fenster bzw. elektronische Überwachungssysteme erteilen die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen.