Raubüberfall auf Gewerbe - gerüstet für den Ernstfall

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Geld oder Leben – in Filmszenen löst dieser Satz Spannung aus. In der Realität ist ein Raubüberfall für die Opfer vor allem traumatisierend. Ergreifen Sie vorbeugende Maßnahmen, schulen Sie ihre Mitarbeiter, was bei einem Überfall zu tun ist und informieren Sie sich, welche Schritte danach zu ergreifen sind.

Ob Bank, Ladengeschäft oder Spielhalle – zu 100 Prozent lassen sich Raubüberfälle nicht vermeiden, aber es gibt Möglichkeiten, es den Tätern besonders schwer zu machen oder diese abzuschrecken. Maßnahmen, die vor, während und nach einem Überfall ergriffen werden können, lassen sich individuell auf jeden Geschäftsraum abstimmen.

Aber auch Mitarbeiter sollten auf solche Ausnahmesituationen vorbereitet werden, um im Ernstfall besser und vor allem sicherer reagieren zu können.

Zahlen und Fakten: Täter haben es auf Geld abgesehen

Raubüberfälle auf Geldinstitute, Postfilialen und -agenturen sind verhältnismäßig selten geworden. Dies ist in erster Linie auf moderne Sicherungssysteme zurückzuführen, die einen schnellen Zugriff auf große Bargeldbeträge nicht zulassen. Für das Jahr 2022 weist die Polizeiliche Kriminalstatistik 73 Fälle einschließlich der Versuche aus. Dabei entstand ein Schaden von rund 507.000 Euro.

Bei Raubüberfällen auf sonstige Zahlstellen und Geschäfte wurden 2022 2.012 Fälle registriert, darunter 215 Raubüberfälle auf Spielhallen und 628 auf Tankstellen.

Der Gesamtschaden beläuft sich auf 8,2 Millionen Euro.

Psychische Beeinträchtigungen und Traumatisierungen der betroffenen Mitarbeiter oder Kunden lassen sich damit natürlich nicht beziffern. Allen Raubdelikten ist gemein, dass Täter oft ein unverhältnismäßig hohes Maß an Gewalt einsetzen, um in den Besitz der Beute zu gelangen.

Vorbeugung schützt vor höherem Schaden

Schutz vor einem Raubüberfall bedeutet, es möglichen Räubern schwer zu machen. Zum einen können bauliche und technische Sicherungen der Gewerberäume für mehr Schutz sorgen. Dazu gehören Überfall- und Einbruchmeldeanlagen, Überwachungskameras mit Aufzeichnung sowie eine gute Sicherung der Kasse.

Zum anderen können personelle beziehungsweise organisatorische Maßnahmen getroffen werden: So sollten größere Bargeldbeträge grundsätzlich nicht in Geschäftsräumen aufbewahrt werden, um möglichst keinen Tatanreiz zu bieten. Vor allem aber sind Mitarbeiter auf häufige Kriminalitätsformen vorzubereiten.

Maßgeschneiderte sicherheitstechnische Empfehlungen für einzelne Objekte oder Auskünfte über zertifizierte mechanische Grundsicherungen für Türen und Fenster bzw. elektronische Überwachungssysteme erteilen die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen.


Tipps für den Geschäftsinhaber

  • Erstellen Sie ein Sicherheitskonzept mit Experten (auch unter Einbeziehung der Polizei).
  • Gestalten Sie Geschäftsräume hell und übersichtlich, ermöglichen Sie auch einen Einblick von außen. Sorgen Sie für eine helle Außenbeleuchtung an allen Aus- und Eingängen.
  • Halten Sie den Bestand an Bargeld möglichst gering. Ein festgelegter Betrag an Wechselgeld sollte nicht überschritten werden. Verwahren Sie weiteres Bargeld in einem Tresor oder lassen Sie es abholen.
  • Sichern Sie sensible Bereiche besonders, z.B. über Zutrittsberechtigungen für Dritte.
  • Bewahren Sie Bargeld in Tresoren mit einer Einbruchmeldeanlage und möglichst einer Zwei-Personen-Schließung auf.
  • Halten Sie bei der Aufstellung und beim Einbau von Tresoren die Vorgaben der VdS-Schadenverhütungs GmbH unbedingt ein.
  • Vermeiden Sie, dass Dritte die Geldbearbeitung (Sortieren, Zählen, Bündeln) beobachten können.
  • Verhindern Sie den Zutritt Außenstehender in sensible Bereiche des Objektes (z.B. Knaufgarnitur / Türspion).
  • Nutzen Sie Zeitverschluss-Systeme für Tresore.
  • Installieren Sie Überfallmelder ("stiller Alarm") an sensiblen Stellen wie Kundentheke / Rezeption oder Tresorraum.
  • Prüfen Sie, ob Einbruchmeldeanlagen- und Videoüberwachung sinnvoll sind.
  • Sicherheit sollte für alle oberstes Gebot sein – eine Sensibilisierung der Mitarbeiter ist daher zwingend, z.B. durch eine "Überfall-Schulung".
  • Verpflichten Sie Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen regelmäßig, auf keinen Fall mit Außenstehenden über Sicherheitsmaßnahmen und die Aufbewahrung von Wertgegenständen und Bargeld zu reden.

 

Verhaltenstipps für Mitarbeiter

  • Prägen Sie sich die aufgestellten Sicherheitsanweisungen für Raubüberfälle ein.
  • Seien Sie aufmerksam und sprechen Sie Personen an, die sich ohne erkennbaren Grund in den Geschäftsräumen aufhalten.
  • Achten Sie beim Auf- und Abschließen der Geschäftsräume auf verdächtige Personen in der näheren Umgebung. Schließen Sie gegebenenfalls die Zugangstür nicht auf und entfernen Sie sich.
  • Reden Sie nicht mit Außenstehenden über Sicherheitsmaßnahmen und die Aufbewahrung von Wertgegenständen und Bargeld.
  • Bei Verdacht: Notieren Sie Auffälligkeiten und informieren Sie Ihren Vorgesetzen und / oder die Polizei.
  • Gehen Sie kein Risiko ein und bringen Sie sich nicht in Lebensgefahr beispielsweise durch Gegenwehr oder Hilferufe.
  • Hören Sie dem Täter genau zu und befolgen Sie ruhig und widerspruchslos seine Anweisungen. Passives Verhalten und eine ruhige Stimme können unüberlegtes Handeln des Täters verhindern.
  • Erklären Sie dem Täter, was Sie tun, beispielsweise: „Dafür muss ich die Kasse öffnen.“ Halten Sie Ihre Hände dabei für den Täter gut sichtbar und geben Sie gefordertes Geld sofort heraus.
  • Lösen Sie einen stillen Alarm erst aus, wenn dies gefahrlos möglich ist. Sonst könnte die Gefahr einer Geiselnahme bei Eintreffen der Polizei bestehen.
  • Lauter Alarm kann lebensgefährlich sein. Er darf nur ausgelöst werden, wenn niemand bedroht ist.
  • Helfen Sie möglichen Verletzten, wenn Sie sich dadurch nicht in Gefahr bringen.
  • Prägen Sie sich die persönlichen Merkmale des Täters ein. Konzentrieren Sie sich dabei auf einen Täter, dann können Sie diesen später besser beschreiben.
  • Wenn Sie den Täter erkannt haben, lassen Sie sich dies möglichst nicht anmerken.

 

Wichtig:

  • Leisten Sie keine Gegenwehr, rufen Sie nicht um Hilfe.
  • Benutzen Sie keine Waffen oder waffenähnliche Gegenstände.
  • Stellen Sie sich dem Täter nicht in den Weg.
  • Greifen Sie den Täter nicht an.
  • Leugnen Sie nicht das Vorhandensein von Schlüsseln.
  • Verlassen Sie nie einen sicheren Bereich, um einem Kollegen oder Außenstehenden zur Hilfe zu kommen. Dies kann zur Eskalation der Situation führen.
  • Alarmieren Sie sofort die Polizei unter 110. Wenn vorhanden auch über den „stillen“ Alarm. Die Polizei informiert zudem den Rettungsdienst.
  • Verschließen Sie die Außentüren nachdem der Täter die Geschäftsräume verlassen hat.
  • Verfolgen Sie den Täter nicht.
  • Wenn möglich geben Sie der Polizei eine kurze Beschreibung des Täters, des möglichen Fluchtfahrzeugs und der Fluchtrichtung.
  • Leisten Sie erste Hilfe bei Verletzen.
  • Berühren oder verändern Sie möglichst nichts und sorgen Sie dafür, dass alle den Tatraum verlassen, damit Spuren nicht vernichtet werden.
  • Warten Sie und alle möglichen Zeugen außerhalb des Tatraumes auf die Polizei. Lassen Sie sich auch von Zeugen Namen und Adressen geben.
  • Vermeiden Sie unnötige Gespräche, damit Ihre Eindrücke von der Tat nicht verwischt werden.
  • Geben Sie keine Informationen an die Presse weiter – dies erschwert die Fahndung erheblich.
  • Lassen Sie sich helfen, z.B. von Notfallseelsorgern, einem Kriseninterventionsteam oder der Berufsgenossenschaft. Weitere Informationen zu Ihren Rechten als Opfer erhalten Sie hier.