Cannabis: Unterschätzte Gefahr

Cannabis ist als gefährlich einzustufen, da seine Wirkung am häufigsten unterschätzt wird. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die psychische Abhängigkeit und die problematische Abbauzeit des Rauschwirkstoffes THC. Hinzu kommt, dass der THC-Gehalt aufgrund von Zuchterfolgen beim Cannabisanbau seit einigen Jahren gestiegen ist.

Cannabis: Unterschätzte Gefahr

Cannabis ist als gefährlich einzustufen, da seine Wirkung am häufigsten unterschätzt wird. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die psychische Abhängigkeit und die problematische Abbauzeit des Rauschwirkstoffes THC. Hinzu kommt, dass sich aufgrund von Zuchterfolgen beim Cannabisanbau der THC-Gehalt seit den 60er-Jahren um das Zehnfache erhöht hat.

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Jugendliche in Deutschland probieren im Durchschnitt mit 16,4 Jahren das erste Mal ein Cannabisprodukt. Dieser Mittelwert kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass bereits 13-Jährige an diese Drogen gelangen und oft mangels verfestigter Persönlichkeitsstrukturen wesentlich schneller psychisch abhängig werden. Die Gefahr dauerhafter Hirnschädigung bei täglichem Konsum ist wissenschaftlich nachgewiesen und bei Jugendlichen besonders hoch. Zudem kann eine frühe Gewöhnung an den Drogenkonsum die Hemmschwelle senken, später härtere Drogen auszuprobieren.

Um an Cannabis zu gelangen, muss dieses angebaut, eingeführt oder auf andere Weise erworben werden. Jede dieser Umgangsformen ist in Deutschland, außer in äußerst seltenen Fällen des medizinischen Bedarfs, nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten.

Mit dem sogenannten „Cannabis-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 1994 wurden die Staatsanwaltschaft und das Gericht ermächtigt, beim Eigenverbrauch geringer Mengen Cannabis in Verbindung mit einer geringen Schuld des Täters von der Strafverfolgung abzusehen. Dies bedeutet jedoch keinesfalls die Legalisierung des Umgangs mit Cannabisprodukten. Die Polizei unterliegt der
Strafverfolgungspflicht (Legalitätsprinzip), bearbeitet solche Taten und beschlagnahmt auch geringe
Mengen illegaler Drogen weiterhin. Staatsanwaltschaft und Gericht entscheiden über den Fortgang des
Verfahrens.

Cannabis ist eine Hanfpflanze, die insbesondere in den weiblichen Blütenständen den rauscherzeugenden Wirkstoff THC (delta-9-Tetrahydrocannabinol) enthält. Marihuana sind die getrockneten und zerkleinerten Blatt- und Blütenstände der Hanfpflanze, Haschisch ist das zu Platten oder Klumpen gepresste Harz, das aus Teilen der Hanfpflanze gewonnen wird. Cannabis sollte aufgrund seines hohen Gehalts des Rauschwirkstoffes THC nicht unterschätzt werden.

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Unsere Broschüre "Sucht erkennen und vorbeugen" informiert unter anderem über mögliche Ursachen für eine Abhängigkeit und deren Vorbeugung und zeigt auf, welche Anzeichen es für Drogenkonsum gibt und wo Betroffene Hilfe bekommen. Auf der Website www.polizeifürdich.de informieren wir Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahre in zielgruppengerechter Sprache über polizeirelevante Themen wie beispielsweise Diebstahl, Körperverletzung, Drogen, oder Sachbeschädigung, mit denen sie oftmals konfrontiert werden. Darüber hinaus erhalten sie fundierte Rechtsinformationen, wie ein Strafverfahren abläuft und wo man Hilfe bekommt.

Die Broschüre können Sie direkt herunterladen oder kostenlos bestellen und bekommen sie dann frei Haus geliefert. Mehrfachbestellungen sind auch möglich. Sie interessieren sich noch für andere Themen und möchten diese kostenlos erhalten? Dann schauen Sie in unserem Medienangebot vorbei.

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