Opfer von Gewalttaten
Auch Kinder und Jugendliche bleiben leider von Gewaltdelikten aller Art nicht verschont: Die Bandbreite reicht von Mord über Körperverletzung bis zum Raub bzw. zur räuberischen Erpressung.
Durch ein positives Vorbild kann die Anfälligkeit von Kindern und jugendlichen für Gewalt deutlich vermindert werden.
Gewalt hat viele Gesichter
Als Opfer von Kindesmisshandlung sind Jungen und Mädchen gleichermaßen betroffen. Wobei die Misshandlung sowohl in körperlicher als auch seelischer Gewalt oder auch in Vernachlässigung bestehen kann. Da Misshandlung von Kindern vor allem zuhause innerhalb der Familie verübt wird, muss von einer hohen Dunkelziffer nicht angezeigter Fälle ausgegangen werden.
Misshandlungen bis hin zur Tötung erleiden Kinder hauptsächlich im sozialen Nahraum: in der Familie, bei Pflegeeltern oder Verwandten. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist das Phänomen, dass sich die Gewalterfahrung „weitervererbt“. Menschen, die in ihrer Kindheit Gewalt erfahren haben, neigen dazu, als Erwachsene ihrerseits Jüngeren und Schwächeren Gewalt anzutun. So setzt sich die Erfahrung gewalttätiger Erziehung in einem Kreislauf der Gewalt fort.
Aber nicht nur Erwachsene misshandeln Kinder, sondern viele vergessen, dass Kinder und Jugendliche häufig auch Opfer Gleichaltriger werden - auf der Straße ebenso wie in der Schule oder in Sozialen Netzwerken.
Bei Kindesmisshandlung ist von hoher Dunkelziffer auszugehen
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden 2023 1.249.329 Personen als Opfer von Straftaten erfasst (2022: 1.151.908). Darunter waren 7,9 Prozent Kinder (bis unter 14 Jahren), wobei von diesen 4,4 Prozent Opfer einer Kindesmisshandlung wurden.
Bei dem Delikt Misshandlung von Kindern muss von einer hohen Dunkelziffer nicht angezeigter Straftaten ausgegangen werden, da die Tat in erster Linie zuhause in der Familie verübt wird und die Opfer noch zu klein und hilflos sind, um auf sich aufmerksam zu machen. Charakteristisch für ältere misshandelte Kinder ist, dass sie oft aus Scham schweigen, weil sie glauben, sie seien zu Recht bestraft worden, beispielsweise für Bettnässen oder schlechte schulische Leistungen.
31.384 Jugendliche (14 bis 18 Jahre) wurden 2023 Opfer von Gewaltkriminalität (u. a. Mord, Totschlag, Kindestötung, Vergewaltigung, Raub, räuberische Erpressung, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche und schwere Körperverletzung sowie Vergiftung, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme).
So schützen Sie Kinder vor Gewalt
Welchen Anteil die erbliche Anlage und welchen die Erziehung am Verhalten eines Menschen hat, ist zwar nach wie vor umstritten. Fest steht allerdings: Wer seinen Kindern ein positives Vorbild vermittelt, kann die kindliche und jugendliche Anfälligkeit für Gewalt deutlich vermindern. Mit den nachfolgenden Tipps tragen Sie also zu einer möglichst gewaltfreien Sozialisation Ihres Kindes bei.
- Sprechen Sie öfter mit den Lehrern Ihres Kindes und tauschen Sie sich regelmäßig mit anderen Eltern aus.
- Machen Sie Probleme wie Diebstahl, Raub, Erpressung und Nötigung zum Gesprächsthema auf Elternabenden. Verlieren Sie aber keinesfalls den Mut, wenn Sie dabei auf eine Mauer des Schweigens stoßen, zumal Schulen, Jugendeinrichtungen, Erzieher und Eltern oft um ihren "guten Ruf" fürchten.
- Hören Sie Ihrem Kind gut zu. Reagieren Sie sensibel, wenn es von gewalttätigen Auseinandersetzungen erzählt. Gehen Sie der Sache auf den Grund, wenn Ihr Kind mit Verletzungen nach Hause kommt oder ihm ein wertvolles Kleidungsstück oder eine Uhr fehlt.
- Forschen Sie nach, wenn in Ihrem Geldbeutel oder sonst in der Wohnung etwas abhandengekommen ist. Gehen Sie dabei aber behutsam vor; denn: Sollte Ihr Kind erpresst werden, hat es große Angst.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Kind keine größeren Geldbeträge oder wertvolle Gegenstände mit in die Schule nimmt.
- Nehmen Sie sich Zeit für Ihr Kind! Sprechen Sie mit ihm über seine Wünsche und Nöte, aber auch über seine Freunde und Bekannten. Nur so bringen Sie in Erfahrung, mit wem Ihr Kind (in der Schule bzw. in der Freizeit) Umgang pflegt.
- Setzen Sie klare Wertmaßstäbe! Zeigen Sie Grenzen auf, aber lassen Sie trotzdem immer einen Spielraum offen, der es Ihrem Kind erlaubt, sich auch in schwierigen Situationen an Sie zu wenden, ohne vor Strafen Angst haben zu müssen.
Weiteren Rat und zusätzliche Hilfe erhalten Sie bei den örtlichen Erziehungsberatungsstellen und beim Jugendamt. Kompetente Ansprechpartner sind die Jugendsachbearbeiter bzw. Jugendbeauftragten Ihrer Polizei.
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Umfangreiche Informationen z.B. über Hilfsangebote für Opfer von Gewalt finden Sie auf den Seiten zu Opferinformationen. Direkte Hilfe erhalten Sie auch in den örtlichen Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen.
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