Glossar G

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Bitte geben Sie beim Zitieren aus dem Glossar folgende Quelle an:

Verbundprojekt Transit
Deutsches Institut für Urbanistik
Sicherheit im Wohnumfeld - Glossar
Berlin 2014

Ganzheitlich

Gebrauchswert

Der Beitrag eines bestimmten Gutes zur Befriedigung von Bedürfnissen (vgl. Häußermann/Siebel 2004).

Gefahr

Gefahr wird als Zustand definiert, "in dem aufgrund tatsächlicher Umstände die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines schädigenden Ereignisses besteht" (Kommentar zum § 34 StGB, Jescheck u.a. 2013: 143).

Gefahrenabwehr

Die Gefahrenabwehr liegt in Deutschland im Aufgabenbereich der →Polizeiund der Ordnungsbehörden Unter Gefahrenabwehr fällt die "Gesamtheit der Maßnahmen zur Vermeidung eines Schadens an einem Schutzgut sowie zur Minimierung eines eingetretenen Schadens" (BBK 2011: 12). Ziel der Gefahrenabwehr ist es also, →Sicherheitzu erzeugen (vgl. auch →Sicherheitsmaßnahmen) (vgl. Abt 2013).

Gefahrenbereich

Abgegrenzter polizeilich definierter "Bereich, in dem mit einer Wirkung durch

  • Waffen, pyrotechnische Gegenstände, unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen
  • gefährliche chemische, radioaktive oder biologische Stoffe
  • Kampfstoffe
  • Trümmer, Splitter und Detonationsdruck bei Sprengungen oder in dem mit sonstigen erheblichen Gefahren zu rechnen ist" (Wessel 2013).

Gefahrenlage, polizeilich beurteilte

"Summe aller gefahrenbegründenden Umstände und Faktoren" (Wessel 2013), basierend auf der Einschätzung der Polizei.

Gefährdungslage, polizeilich beurteilte

"Gesamtheit aller Umstände, Gegebenheiten und Entwicklungen, die das Ausmaß der Gefährdung

  • für Personen oder Objekte
  • durch potenzielle Gefährdende einschließlich erkannter Aktionsfelder bestimmen oder beeinflussen." (Wessel 2013)

Gefahrenraum

Der Gefahrenraum basiert auf der →objektiven Sicherheit. Im transit-Projekt bezeichnen Gefahrenräume Orte im Stadtraum, die durch polizeilich registrierte Kriminalität sowie polizeilich registrierte spezifische Formen abweichenden Verhaltens, aufgenommen im →VBS, definiert werden.

Gentrification/Gentrifizierung

Unter dem Begriff Gentrification (von gentry=Adel) wird ein "sozialer und baulicher Wandel in einem städtischen Quartier, für den es zwei Gründe geben kann" verstanden: "a) von Verwertungsinteressen angetriebene Veränderung der Wohnqualität und der Bewohnerzusammensetzung, bei der Haushalte mit geringerem Einkommen aus dem Gebiet verdrängt werden; b) Wandel des sozialen Milieus in einem Quartier durch sozialen Aufstieg der Bewohner" (Häußermann, Siebel 2004: 229).

Gewalt

Dem engeren Verständnis nach ist Gewalt definiert als "physische Verletzung, physischer Zwang oder die Androhung von Verletzung oder Zwang" (Peukert/Scherr 2003: 114; vgl. auch § 240 StGB). Einem breiteren Verständnis nach schließt der Begriff auch "das schwer definierbare und messbare Spektrum psychisch verletzenden Verhaltens sowie die physische und psychische Integrität verletzende soziale Strukturen (strukturelle Gewalt) mit ein" (Peukert/Scherr 2003: 114). Im transit-Projekt wird dem engeren Verständnis gefolgt.