Finanzagenten: Vorsicht vor schnellem, leicht verdientem Geld
„Beste Verdienstmöglichkeit mit wenig Arbeit“ - mit solchen Jobangeboten locken Kriminelle ihre Opfer. In Jobbörsen, Internetauftritten oder per E-Mail geben sie sich als Vertreter scheinbar seriöser „Finanzmanagementunternehmen“ oder Ähnliches aus und sprechen in immer größer werdendem Umfang Inhaber von Bankkonten in Deutschland an.
Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen nachdrücklich vor dubiosen Stellenangeboten und Nebenverdienstmöglichkeiten, in denen unbekannte Unternehmen nach so genannten Finanzagenten suchen.
Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger auf die Betrugsmasche hereinfallen, ohne sich der Folgen bewusst zu sein. Die Finanzagenten werden dabei nicht nur um ihr eigenes Geld gebracht, ihnen droht auch eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Geldwäsche.
Ziel der Betrüger ist es, ahnungslose Kontoinhaber für eine Tätigkeit als so genannte Finanzagenten zu gewinnen (weitere Bezeichnungen für angebotene Stellen: „Financial Agent“, „Finanzmanager“, „Escrow Agent“, „Treuhandagent“, „Lieferungsmanager“, „Finanztransaktionsmanager“, „Projekt Koordinator“, „Prozessmanager“, „Regional Manager für Zahlungsbearbeitung“).
Der Finanzagent muss nur das eigene Girokonto für Überweisungen zur Verfügung stellen. Darüber soll der Finanzagent dann Geldbeträge, die Dritte auf sein Konto überwiesen haben, möglichst umgehend per Bargeldversand oder über Finanztransferdienstleister (wie z.B. Western Union) an eine im Ausland befindliche Person transferieren. Als Belohnung winkt eine Provision zwischen fünf und 20 Prozent, die vom Überweisungsbetrag einbehalten werden darf.
Es kommt auch immer häufiger vor, dass Gelder in Kryptowerte umgewandelt werden sollen und die Finanzagenten dazu gebracht werden, neben ihren eigenen Konten auch Kryptoaccounts auf ihren Namen zu verwenden.
Herkunft der Gelder
Die auf das Konto des Finanzagenten überwiesenen Gelder stammen von Personen, die selbst Opfer u.a. betrügerischer Machenschaften geworden sind. Dies führt dazu, dass die ursprüngliche Überweisung von diesen Opfern widerrufen wird. Weil aber der Finanzagent seinerseits die Geldbeträge weiter überwiesen hat, bleibt er auf dem dadurch entstehenden Schaden sitzen. Die Betrugshandlungen resultieren hauptsächlich entweder
- aus „Phishing“-Aktionen - hierbei werden Kontozugangsdaten erschlichen; dann überweisen Betrüger Geldbeträge vom Opferkonto auf Konten von vorher angeworbenen Finanzagenten. Und die wiederum transferieren das Geld weiter ins Ausland. Hierdurch entstehen erhebliche Vermögensschäden;
- oder aus betrügerischen Internet-Auktionen - auf Internet-Auktionsplattformen werden Waren zu einem ungewöhnlich niedrigen Preis angeboten. Der Käufer soll den Kaufpreis auf das Konto eines Finanzagenten überweisen; die erstandene Ware wird allerdings nie übersandt.
Wie werben die Betrüger ihre Opfer an?
Durch die Medienberichterstattung, die Warnhinweise von Polizei und Banken sowie die mittlerweile erfolgten Verurteilungen von Finanzagenten haben die Kriminellen Schwierigkeiten, eine angemessene Anzahl von Finanzagenten zu rekrutieren.
Daher greifen die Täter ständig zu neuen Methoden. Die Finanztransaktionen verlaufen dabei fast immer nach dem gleichen Grundmuster, allerdings variieren die Legenden zu ihrer Begründung:
Angeblich irrtümlich auf Privatkonten überwiesene Beträge
Die Kriminellen überweisen Geldbeträge, die sie ergaunert haben, an einen Kontoinhaber, der dadurch ohne sein Wissen in die illegalen Machenschaften eingebunden wird. Dieser Betrag wird von den Tätern unter einem Vorwand (z.B. Geld wurde irrtümlich auf falsches Konto überwiesen, sei aber für einen Freund im Ausland bestimmt) zurückgefordert, wobei der als Finanzagent missbrauchte Kontoinhaber für die entstandenen Unannehmlichkeiten einen Teil des Geldes behalten darf. Die Rücküberweisung soll allerdings nicht auf das Ursprungskonto gehen, sondern auf ein anderes Konto, oftmals im Ausland, transferiert werden. Dort verliert sich die Spur.
Vortäuschen eines Arbeitsverhältnisses
Eine Firma sucht per Internetauftritt „Repräsentanten und Manager“ für „Zahlungsbearbeitung“ und/oder „Warenverkehr“. Interessenten werden gebeten, sich per E-Mail zu bewerben. Dem Bewerber wird nach einigen Tagen ein Arbeitsvertrag zugeschickt, der dem Betrug einen offiziellen Anschein geben soll und der sogar noch bestätigt, dass das Konto nur für seriöse und legale Geschäfte genutzt wird. Nachdem der Bewerber als neuer „Arbeitnehmer“ unterschrieben hat, gehen auf seinem Privatkonto Gelder von angeblichen Kunden der Firma ein. Diese Geldbeträge soll der „Arbeitnehmer“ auf Konten im Ausland weiter transferieren.
Eine Variante besteht darin, dass der „Arbeitnehmer“ von den eingegangenen Geldbeträgen an entsprechenden Verkaufsstellen so genannte „Vouchers“ kaufen soll. Dabei handelt es sich um PIN-Codes, die als elektronische Zahlungsmittel im Internet genutzt bzw. wieder in Geld rückgetauscht werden können. Diese PINs soll der „Arbeitnehmer“ an die E-Mail-Adresse seines „Arbeitgebers“ weiterleiten.
Im Rahmen von anderen Jobangeboten sollen die Angeworbenen, z.B. als App-Tester, Kontoeröffnungen über entsprechenden Online Verfahren durchführen, angeblich um deren Abläufe zu bewerten. Was sie dabei nicht wissen ist, dass sie damit tatsächlich Konten eröffnet haben, die dann ohne eigenen Zugriff für die Abwicklung/Weiterleitung von Geldern aus Straftaten genutzt werden.
Kontoeröffnung durch Finanzagenten für angeblichen Internetversandhandel
Getarnt als Nebenjob, auf den man sich aufgrund einer Internetstellenanzeige bewerben konnte, sollen Interessenten ein Konto eröffnen. Dann müssen sie nichts weiter tun als die Kontodaten an die Nebenjobfirma weiterleiten und eingehende Gelder weiter transferieren. Diese Konten der als Finanzagenten angeworbenen Personen werden als Empfängerkonten für betrügerische Online-Shops angegeben, die auf Internetseiten mit „unschlagbar günstigen Preisen“ für hochwertige Elektronikgeräte wie z.B. i-Pods oder Spielkonsolen werben. Der Finanzagent wird als Strohmann genutzt. Die eingehenden Geldbeträge werden (nach Abzug einer „Provision“ in Höhe von fünf bis zehn Prozent) auf ein ausländisches Konto weiter überwiesen.
Vortäuschung von Partnersuche
Auf Dating-Seiten im Internet suchen die Betrüger nach Opfern, die für sie Geldbeträge über das eigene Konto weiterleiten sollen. Ist ein vertrauensvoller Kontakt hergestellt, bitten die Betrüger das Opfer, sein Konto aus verschiedenen Gründen (z.B. weil sämtliche Papiere und Kontounterlagen gestohlen wurden) für eine Transaktion zur Verfügung zu stellen bzw. eingehende Geldbeträge weiter zu überweisen. So werden Kontoinhaber unwissentlich als Finanzagenten missbraucht, z.B. zur Zahlung von Flugkosten, zur Lösung einer Notlage in der Familie etc. Tatsächlich stammen die Beträge aus kriminellen Handlungen und sollen auf diese Weise „gewaschen“ werden.
„Warenagenten“
Personen werden über das Internet geworben, ihr Konto für die Überweisung von Geldbeträgen zur Verfügung zu stellen, mit denen sie hochwertige Waren (z.B. TV, Computer, Handys) kaufen und an bestimmte Adressen, die ihnen mitgeteilt werden, gegen Provision weiter verschicken sollen. Bei den überwiesenen Beträgen handelt es sich allerdings um Gelder aus kriminellen Taten.
Persönliche Kontaktaufnahme
Während bei den bisher geschilderten Anwerbungspraktiken die Kommunikation zwischen Anbieter und Kunde per E-Mail erfolgte, gehen die Täter mittlerweile auch dazu über, Finanzagenten persönlich zu kontaktieren. Personen werden auf der Straße oder in öffentlichen Einrichtungen angesprochen und ihnen wird ein Problem im Zusammenhang mit einer Überweisung ins Ausland geschildert. Der Angesprochene wird dann gebeten, eine Überweisung (von inkriminierten Geldern) gegen eine Belohnung in Form eines Geldbetrags zu veranlassen.
Insbesondere Personen mit Migrationshintergrund werden von Landsleuten angesprochen und gebeten, ihr Konto für den Transfer von Geldern - z.B. für einen kranken Verwandten im Ausland - zur Verfügung zu stellen. Die Korrespondenz findet oft in der Muttersprache statt, wobei stets betont wird, dass man sich „unter Landsleuten“ helfe.
- Wenn Ihnen ein lukrativer Job per unverlangt erhaltener E-Mail angeboten wird, bei dem Sie unüblich viel Geld verdienen können ohne eine entsprechende Leistung zu erbringen, ist davon auszugehen, dass das Angebot unseriös ist. Antworten Sie nicht auf solche dubiosen E-Mail-Angebote und stellen Sie keinen Kontakt zum Absender her.
- Lehnen Sie Angebote immer ab, bei denen Sie Ihr Konto zur Abwicklung von Zahlungen zur Verfügung stellen sollen. Lassen Sie sich nicht von verlockenden Provisionsangeboten blenden.
- Prüfen Sie Ihre Kontoumsätze auf unerwartete Gutschriften, die Sie wieder zurücküberweisen sollen. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Bank oder zur Polizei auf. Rückbuchungen sollten nur auf das Ursprungskonto erfolgen.
Grundsätzlich gilt: Je verlockender ein Angebot ist, desto misstrauischer sollten Sie sein!
Strafrechtliche Konsequenzen
Was Finanzagenten oft nicht ahnen: Statt vermeintlich lukrativer Geschäfte drohen Freiheitsstrafen wegen leichtfertiger Geldwäsche (§ 261 Abs. 5 StGB) und Schadensersatzansprüche der Geschädigten. Daneben erwartet sie ein Verfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen des Betreibens unerlaubter Finanzdienstleistungsgeschäfte. Außerdem kündigen Banken regelmäßig das Konto eines Finanzagenten.
Dem Finanzagenten droht ein Strafverfahren wegen Geldwäsche. Indem er sein Konto zur Verfügung stellt und die eingegangenen inkriminierten Gelder schnell weiter transferiert, hilft der Finanzagent dabei, Herkunft und Transferwege des Geldes zu verschleiern. Damit macht er sich zumindest der leichtfertigen Geldwäsche schuldig (Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe).
Verwaltungsrechtliche Konsequenzen
Da Finanzagenten für ihre Tätigkeit eine Provision erhalten, betreiben sie gewerbsmäßig ein Finanztransfergeschäft. Sie erbringen damit Finanzdienstleistungen, für die eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich ist. Liegt diese nicht vor, kann die BaFin gegen Finanzagenten wegen unerlaubten Betreibens von Finanzdienstleistungen ein Verwaltungsverfahren einleiten. Der Verstoß kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Zivilrechtliche Konsequenzen
Ferner können die Opfer, von denen die überwiesenen Gelder stammen, zivilrechtlich gegen die Finanzagenten vorgehen und eine Rückzahlung einfordern.