Im Rahmen der internationalen „Operation Medusa" des Bundeskriminalamtes es Ermittlern gelungen, allein 2026 bereits 156 Opfer und Täter zu identifizieren und über 270 Ansätze für neue Ermittlungen zu gewinnen. Das verdeutlich das Ausmaß dieses gefährlichen Kriminalitätsphänomens.
Sexualisierte Gewalt durch Sedierung
Die meist männlichen Täter nutzen häufig ein bestehendes Vertrauensverhältnis aus. Sie betäuben ihre Opfer mit Medikamenten, Beruhigungsmitteln oder Drogen, indem sie diese heimlich z.B. in alkoholische Getränke untermischen, und nutzen anschließend den in der Folge entstehende Wehrlosigkeit der Betroffenen aus, um sie sexuell zu missbrauchen.
Viele Betroffene erinnern sich aufgrund schwerer Gedächtnislücken nicht an das Geschehene. Die wiederholten Übergriffe bleiben daher oft über einen längeren Zeitraum, manchmal Jahre, unbemerkt. Erschwerend kommt hinzu: Die verwendeten Substanzen sind oft nur wenige Stunden im Blut oder Urin nachweisbar. Das erschwert die Beweissicherung erheblich.
In einigen Fällen kommt das Filmen der Taten und die Verbreitung der Aufnahmen in Messenger-Gruppen oder auf Pornoplattformen hinzu, wodurch die Ofer zusätzliche Erniedrigung erfahren.
Warnsignale und Verhaltenstipps
- Nehmen Sie körperliche Auffälligkeiten oder plötzliche Erinnerungslücken nach dem Aufwachen ernst.
- Suchen Sie bei Verdacht sofort einen Arzt auf, um Spuren zeitnah zu sichern.
In fast allen Bundesländern gibt es das Angebot der anonymen Spurensicherung, das Ihnen ermöglicht, zunächst ohne Information der Polizei Spuren sichern zu lassen. Später können diese Spuren in ein Ermittlungsverfahren eingebracht werden. Auf der Internetseite von “Terres des Femmes” finden Sie Ihre nächstgelegene Stelle zur anonymen Spurensicherung. - Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl bei ungewöhnlicher Benommenheit oder Abgeschlagenheit am Morgen.
- Erstatten Sie bei jeder Polizeidienststelle oder bequem über die Online-Wache eine Strafanzeige.
- Kontaktieren Sie bei Bedarf spezialisierte Beratungsstellen wie das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen".
- Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu, wenn Sie Unterstützung beim Gang zur Polizei benötigen.
Täter nehmen potenziell lebensgefährlichen Zustand in Kauf
Die heimliche Verabreichung von Betäubungsmitteln ist potenziell lebensbedrohlich für die Betroffenen und wird konsequent als gefährliche Körperverletzung oder versuchte Tötung verfolgt. Darüber hinaus können folgende Straftatbestände erfüllt sein.
- Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung § 177 StGB
- Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge § 178
- (gefährliche) Körperverletzung §§ 223, 224 StGB
- Versuchte Tötung/ versuchter Mord §§ 211, 212, 22, 23 StGB
- Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte § 184a StGB
- Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen § 184k StGB
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen § 201a StGB
- Verstöße gegen das BtMG/AMG
Weitere Informationen und Hilfsangebote
Infos für Betroffene: Sexualstraftaten
BKA: Sexualstraftaten an sedierten Personen
Aufklärung zu K.O.-Tropfen und ihren Gefahren
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen"
Onlineberatung des WEISSEN RING e.V.
Dunkelziffer sichtbar machen: „Don´t knock me out“
Bisher liegen kaum belastbare Zahlen zum tatsächlichen Ausmaß des Missbrauchs vor – eine hohe Dunkelziffer wird jedoch vermutet. Genau diese Lücke will das Projekt Don´t knock me out schließen. Als Kooperationsprojekt der Technischen Universität Chemnitz und der Tirol Kliniken führt das Forschungsteam eine empirische Studie durch, um ein realistisches Bild davon zu gewinnen, wen das Thema betrifft.
