Vorsicht Paketbetrug: Nehmen Sie keine Pakete für Unbekannte an

Vorsicht Paketbetrug: Nehmen Sie keine Pakete für Unbekannte an.

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Pakete für Nachbarn entgegenzunehmen, ist eine nette Geste. Doch Kriminelle nutzen diese Hilfsbereitschaft aus und bestellen teure Waren online auf fremde Namen oder Adressen. Erfahren Sie, was hinter dieser Betrugsmasche steckt, welche Risiken für Sie bestehen und wie Sie sich wirksam schützen können.

Betrüger bestellen teure Waren an fremde Adressen

Betrüger bestellen teure Waren online und geben als Lieferadresse eine Anschrift in der “Nachbarschaft” an, zu der sie keinerlei persönliche Verbindung haben. Mit dieser Methode verschleiern die Täter ihre eigene Identität und spannen unbeteiligte Dritte für die Zustellung ein. In vielen Fällen geht es Kriminellen dabei nicht nur um die erbeuteten Waren, sondern auch um den Missbrauch Ihrer persönlichen Daten und um Identitätsdiebstahl.

Wann sollten Sie vorsichtig sein?

Achten Sie bei der Annahme von Lieferungen auf folgende verdächtige Anzeichen:

  • Unbekannte Empfänger oder Adressen: Das Paket ist an eine Person oder Anschrift adressiert, die Ihnen in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft völlig unbekannt ist.
  • Keine Abholung: Der angebliche Empfänger meldet sich über mehrere Tage hinweg nicht bei Ihnen, um die Sendung abzuholen.
  • Verdächtige Abholer: Ihnen unbekannte Personen tauchen auf, um das Paket abzuholen, können sich jedoch nur vage ausweisen oder den Sachverhalt nicht plausibel erklären.

So schützen Sie sich vor Paketbetrug

  • Sie sind rechtlich nicht verpflichtet, Pakete für andere Personen entgegenzunehmen. Lehnen Sie die Annahme direkt beim Zusteller ab, wenn Sie den Namen des Empfängers oder die Adresse nicht kennen oder Unsicherheit besteht.
  • Übergeben Sie an der Haustür keine Pakete an unbekannte Personen, sofern diese sich nicht zweifelsfrei ausweisen können.

Haftungsrisiko & rechtliche Folgen

Wer ein Paket entgegennimmt und dafür unterschreibt, haftet dafür, dass die Sendung sicher beim tatsächlichen Empfänger ankommt. Geht die Ware verloren oder wird sie von Betrügern abgefangen, wenden sich Händler und Logistikunternehmen an denjenigen, der die Zustellung quittiert hat. Neben zivilrechtlichen Rückforderungen drohen Betroffenen erhebliche rechtliche Unannehmlichkeiten, wenn die eigene Adresse unverschuldet in kriminelle Machenschaften verwickelt wird.

Maßnahmen bei einem Verdachtsfall

Falls Sie bereits ein verdächtiges Paket angenommen haben oder der Verdacht auf Betrug besteht:

  • Erstatten Sie umgehend Meldung bei der zuständigen Polizeidienststelle.
  • Notieren Sie sich das genaue Zustelldatum, die Uhrzeit, den Absender sowie das ausliefernde Logistikunternehmen bzw. die Spedition. Diese Daten sichern wichtige Ermittlungsansätze für die Polizei.

 

Hintergrundinformationen:

Bestellbetrug

Identitätsdiebstahl

 

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Vorsicht bei der Annahme von Paketen