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Schutz vor Betrug auf "Kaffeefahrten"

Illustre Herren auf einer Kaffeefahrt. Mehr Verbraucherschutz auf Kaffeefahrten.

Veranstalter von Werbefahrten locken mit niedrigen Preisen und tollen - aber allzu oft falschen – Versprechungen. Ein günstiger Ausflug zu einer touristischen Attraktion entpuppt sich als reine Verkaufsveranstaltung und die vermeintlichen „Schnäppchen“ als minderwertig und überteuert.

 

Günstige Tagesreisen mit dem Bus – Lockangebot mit falschen Versprechungen

Busreisen mit Essen, Kaffee und Kuchen, Unterhaltung, Geschenken - und natürlich mit tollen Angeboten. Besonders Senioren stehen als Zielgruppe im Fokus und unseriöse Veranstalter locken mit günstigen Tagesreisen mit angeschlossener Sight-Seeing-Tour oder ähnlichem. So nehmen Reiselustige oft in Kauf, dass eine Werbeveranstaltung auch auf dem Programm steht. 

 

Kaffeefahrten entpuppen sich als reine Verkaufsveranstaltungen

Allerdings entpuppen sich solche Kaffeefahrten häufig als reine Verkaufsveranstaltung und die vermeintlichen „Schnäppchen“ als überteuert. Die angebotenen Artikel, wie Betten, Decken, Kochtöpfe, Badezusätze oder Nahrungsergänzungsmittel sind dazu nicht selten von minderwertiger Qualität. Bei der „Möglichkeit zur Teilnahme an einer Werbeveranstaltung“ geht es letztlich schlichtweg ums Geschäft. Und damit um Ihr Geld.

 

Ihre Rechte für Teilnahmen an Kaffeefahrten

Die Gewerbeordnung stärkt den Schutz vor betrügerischen Angeboten auf Kaffeefahrten. Seit dem 28. Mai 2022 sind Veranstalter laut Gewerbeordnung (§ 56a Absatz 4 GewO) dazu verpflichtet, schon in der Werbung Angaben zu machen, über

  • die Art der Waren, die angeboten werden
  • den Ort der Veranstaltung
  • Name und Anschrift des Veranstalters sowie Kontaktmöglichkeiten per Telefon und E-Mail, und
  • Informationen zum Widerrufsrecht

 

Darauf sollten Sie bei Kaffeefahrten achten

Nach dem neuen Pauschalreiserecht gelten Kurz- oder Tagesreisen nicht mehr als Pauschalreise (§ 651a Abs. 5 Nr. 2 BGB). Gegen Veranstalter kann damit unter bestimmten Umständen nicht mehr vorgegangen werden, wenn die Reise nicht wie versprochen stattfindet. Erkundigen Sie sich deshalb am besten vorab über die Genauen Bedingungen und den Anbieter des Tagesausfluges.

Wenn Sie sich dazu entschließen, an einer Kaffeefahrt teilzunehmen, sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Denken Sie daran: Sie sind nicht dazu verpflichtet, bei einer Kaffeefahrt etwas zu bestellen oder zu kaufen! Lassen Sie sich auf keinen Fall zu einem Kauf drängen.
  • Überprüfen Sie vorab die Seriosität des Anbieters. Informationen zu „schwarzen Schafen“ bieten zum Beispiel die Verbraucherschutzzentralen.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht richtig verstanden haben.
  • Achten Sie bei Verträgen auf Angaben zum Vertragspartner, das richtige Datum und die Unterschriften.
    Beachten Sie: Widerrufsbelehrungen müssen gesondert unterzeichnet werden (mit Datum!).
    Lassen Sie sich in jedem Fall Durchschläge geschlossener Verträge aushändigen. Fordern Sie diese, wenn nötig ein.

 

Weitere Tipps finden Sie in unserer Broschüre „Im Alter Sicher leben“ (kostenlos bestellbar und als Download)

Im Alter sicher leben

 

Informationen der Verbraucherschutzzentrale

Kaffeefahrten

 

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