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An Fasching, Karneval & Co. sorglos feiern

Fasnacht-/ Karnevalsfeier.

© Canva

Faschingszeit ist Partyzeit. Viele feiern bis spät in den Abend. Bei steigendem Alkoholpegel und ausgelassener Stimmung kann es jedoch auch zu Konflikten oder zu Belästigungen kommen. Davor können sich Partybesucher schützen, indem sie einige Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Auch in der fünften Jahreszeit gilt, kein Alkohol am Steuer.

So kommen Sie sicher durch die Fastnacht

  • Gehen Sie am besten in der Gruppe aus und achten Sie den Abend über aufeinander.
  • Wenn Sie bemerken, dass eine Freundin oder ein Bekannter besonders angetrunken ist, rufen Sie ein Taxi und sorgen Sie dafür, dass die Person sicher nach Hause kommt.
  • Behalten Sie Ihre Getränke im Blick. Lassen Sie diese nicht unbeaufsichtigt stehen.
  • Wehren Sie sich gegen Belästigungen und unerwünschten Körperkontakt – auch bei Bekannten. Seien Sie selbstbewusst. Machen Sie deutlich, dass Sie dieses Verhalten nicht tolerieren.
  • Wird es brenzlig: Bitten Sie andere um Mithilfe (Freunde, Außenstehende oder Mitarbeitende des Veranstaltungsortes).
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihr Handy aufgeladen und griffbereit ist, damit Sie im Ernstfall die Polizei verständigen können.
  • Wenden Sie sich sofort an die Polizei unter 110, wenn Sie oder andere bedroht oder angegriffen werden.
  • Achten Sie auf einen sicheren Heimweg: Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen.
    Wenn Sie sich in Bus oder Bahn bedroht fühlen, versuchen Sie, die Situation so schnell es geht verlassen und bringen Sie sich in Sicherheit. Ist das nicht möglich, können sie laut um Hilfe rufen oder das Bus- bzw. Zugpersonal alarmieren. Sprechen Sie Zeugen direkt an, z.B. „Sie da in der roten Jacke, bitte rufen Sie die Polizei.“ Das Opfer sollte die Angreifer niemals duzen, sondern siezen. Das hilft Außenstehenden zu erkennen, dass es keine private Situation ist.
  • Von Pfefferspray oder Reizgas rät die Polizei grundsätzlich ab. Sie vermitteln lediglich eine Scheinsicherheit und sind im Ernstfall nicht sicher.
  • Auch spezielle Apps für einen sicheren Heimweg sind kein Ersatz für die Polizei. Besser ist, belebte Straßen und Plätze nutzen und im Ernstfall sofort die Polizei über 110 verständigen.

 

Auch an Karneval und zur Fastnacht gilt: Kein Alkohol am Steuer!

Zu viel Alkohol im Blut ist nach wie vor der Hauptgrund vieler schwerer Verkehrsunfälle und von Gewalttaten, leider auch im Zusammenhang mit Fastnacht- oder Karnevalsfeiern. Die Polizei weist deshalb nachdrücklich darauf hin, dass die „Fünfte Jahreszeit“ nicht bedeutet, auch beim Alkohol alle Fünfe gerade sein zu lassen!

Wer Alkohol konsumiert, sollte sich dessen Wirkung und Risiken bewusst sein. Denn Alkohol ist eine Droge, die im zentralen Nervensystem bewusstseins- und wahrnehmungsverändernd wirkt und süchtig machen kann.

Damit Sie sicher durch die närrischen Tage kommen, rät die Polizei: Trinken Sie nicht zu schnell zu viel und verzichten Sie auf hochprozentigen Alkohol. Greifen Sie zwischendurch lieber auf alkoholfreie Getränke zurück.

Denken Sie schon vorher an den Rückweg

  • Planen Sie frühzeitig den Heimweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi. Bestimmen Sie einen Fahrer für den Abend aus dem Freundeskreis, der dann nüchtern bleibt oder lassen Sie sich von Familie oder Freunden abholen.
  • Fahren Sie niemals alkoholisiert Auto und steigen Sie auch nicht zu Alkoholisierten ins Fahrzeug. Verhindern Sie, wenn sich andere unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer setzen möchten und rufen Sie erforderlichenfalls die Polizei.

Wer Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte konsumiert hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen.

Alkohol

Drogen

 

Wer erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern, Punkten und sogar mit Führerscheinentzug rechnen

Ab und zu ein Gläschen Alkohol zu trinken ist in Ordnung - allerdings sollte man dabei immer darauf achten, nicht zu viel zu trinken. Das gilt insbesondere für Straßenverkehrsteilnehmer: Wer in Deutschland Auto oder Fahrrad fährt, darf bestimmte Promillewerte, mit der die Konzentration von Alkohol im Blut gemessen wird, nicht überschreiten.

  • Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr zeigt, z.B. Schlangenlinien fährt.
  • Wer mit 0,5 Promille und mehr Auto fährt, muss mit einer Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Bei einem Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen.
  • Mit 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Setzen sie sich trotzdem ans Steuer, machen sie sich strafbar. Ihnen drohen eine Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe.
  • Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine Fahrerlaubnis verlieren.

Bei einer Drogenfahrt ohne Fahrfehler, ohne Gefährdung anderer und ohne Unfall, drohen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot. Für Fahranfänger verlängert sich zusätzlich die Probezeit um 2 Jahre. Hinzu kommen Kosten für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (sog. MPU), ein Drogenscreening, Verwaltungsgebühren, Nachschulung (bei Inhabern bei Führerschein auf Probe) und Rechtsanwalt.

 

Sexuelle Belästigung ist auch in der Narrenzeit kein Spaß

Küsschen, Helau und Alaaf: Gerade in der Faschingszeit kann aus einem scheinbar harmlosen Annäherungsversuch eine sexuelle Belästigung werden. Doch niemand muss verbale Belästigung oder tätliche Übergriffe hinnehmen - auch nicht, wenn Bekannte oder Freunde die Täter sind.

 

Jede und jeder darf sich gegen Zudringlichkeiten anderer wehren

  • Sagen Sie klar und deutlich, dass Sie keinen Kontakt mit der betreffenden Person haben wollen, z.B. "Lassen Sie mich in Ruhe!"
  • Wenn Ihnen jemand körperlich zu nahekommt, machen Sie deutlich, dass Sie nicht angefasst werden wollen.
  • Bitten Sie, wenn möglich, auch das Personal des Lokals oder der Veranstaltung um Hilfe.
  • Wenden Sie sich an die Polizei unter 110, wenn Sie akut bedroht oder belästigt werden.

Denken Sie daran: Sexuelle Belästigung ist eine Straftat. Als Opfer haben Sie das Recht, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Infos für Betroffene: Sexualstraftaten

Informationen zum Thema Sucht und Prävention:

Sucht erkennen und vorbeugen

Bewusstsein schaffen

Sicher unterwegs

Richtig verhalten bei einem Angriff

Infos zu Wirkungen von Drogen speziell für Jugendliche:

Drogen

Jugendschutzgesetz in acht Sprachen:

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