Online-Betrug und digitale Erpressung mit Covid-19

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Fake-Shops locken mit Atemschutzmasken in die Falle und Erpresser drohen per E-Mail mit einer Coronavirus-Infektion: Im Internet versuchen Kriminelle mit der Corona-Pandemie Geld zu erbeuten. Entscheidend ist: Bei Zweifel und Verdacht kein Geld überweisen und die Polizei einschalten.
Wucher und Betrug bei Online-Kleinanzeigen
In Online-Kleinanzeigen werden momentan auch besonders knappe Produkte wie Desinfektionsmittel und Schutzkleidung angeboten - zu einem absolut überteuerten Preis. Dabei handelt es sich um betrügerische Produktanzeigen, die von einigen Händlerplattformen bereits gelöscht wurden. Sie versuchen die durch die Corona-Pandemie verunsicherte Bevölkerung zum Kauf solcher Wucherangebote zu bewegen. Solche Anzeigen tauchen mittlerweile nicht nur im Internet auf, sondern sind von der Polizei auch in Druckwerken registriert worden.
Seien Sie besonders vorsichtig bei überteuerten Preisen für Atemschutzmasken, Desinfektionsmittel usw.
- Gehen Sie mit Ihren Zahlungen nie in Vorkasse, sondern bestellen sie Waren, wenn möglich, auf Rechnung.
- Vergleichen Sie die Preise mit anderen Angeboten: Ist der Preis zu niedrig, kann es sich um Betrug handeln. Ist der Preis zu hoch, könnte es sich um Wucher handeln.
Online-Betrug im Namen von Corona
Betrüger drohen in E-Mails mit Coronavirus-Infektion
Kriminelle kontaktieren ihre Opfer über geschäftliche E-Mail-Adressen und fordern hohe Geldbeträge in Form von Bitcoin: Sie drohen damit, die Familien der Betroffenen mit dem Coronavirus Covid-19 zu infizieren. Darüber hinaus seien die Täter auch an sensibles Wissen über die Opfer gelangt, dass sie ebenfalls verbreiten wollen. Solche Erpressungen über das Internet sind eine Abwandlung der sogenannten Sextortion-Falle.
So verhalten Sie sich bei erpresserischen E-Mails:
- Überweisen Sie im Erpressungsfall kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung meistens nicht auf.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Fragen Sie bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle, wie Sie relevante Beweise für die Erpressung sichern können.
- Brechen Sie danach den Kontakt zur erpressenden Person ab.
Tipps für Opfer von Cybercrime
Fake-Shops locken mit Atemschutzmasken und Desinfektionsmittel
Artikel wie Atemschutzmasken oder Desinfektionsmittel werden im Internet immer wieder auf gefälschten Verkaufsplattformen, auch Fake-Shops genannt. Das Problem: Die seriös aufgemachten Onlineplattformen verleiten ihre Opfer dazu, für diese schwer verfügbaren Produkte das Geld im Voraus zu überweisen. Die bestellte Ware kommt jedoch nie beim Kunden an. Das dafür gezahlte Geld ist unwiderbringlich weg.
So können Sie Fake-Shops erkennen:
- Die Ware ist ungewöhnlich günstig und es wird mit ständiger Verfügbarkeit geworben.
- Das Impressum ist nicht oder nur unvollständig vorhanden.
- Die Produkte sind nur gegen Vorkasse erhältlich.
Seien Sie aufmerksam bei besonders günstigen Angeboten im Internet:
- Recherchieren Sie den Shop, über den Sie bestellen möchten, im Internet. Sollte es sich um einen Fake-Shop handeln finden Sie ggf. entsprechende Hinweise darauf.
- Nutzen Sie seriöse Bezahldienste oder kaufen Sie auf Rechnung.
- Tätigen Sie keine Spontan- oder Panikkäufe. Sichten Sie in Ruhe die Angebote.
- Personen/Unternehmen, die Geschädigte eines Fakeshops sind, sollten unbedingt Anzeige bei der Polizei erstatten. Dies ist auch über eine Online-Wache möglich.
Fake-Seite wirbt mit Corona-Soforthilfe
Mit dem verlockenden Versprechen "Sie erhalten bis zu 30.000 Euro Soforthilfe vom Staat ohne Rückzahlung!" versuchen Betrüger, personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern abzugreifen. Wer sich für das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung aufgrund der Krise durch Covid-19 interessiert, gelangt möglicherweise auf diese Fake-Seite.
Auf der Internetseite sollen ein Formular für Soforthilfe wegen der Corona-Pandemie ausgefüllt und hochgeladen werden. Auf diese Weise sammelt der Seitenanbieter sensible Daten, die später für Betrugsstraftaten genutzt werden könnten. Unternehmen wurden teils gezielt telefonisch kontaktiert und explizit auf die entsprechende Seite im Internet hingewiesen. Der Anrufer gab sich dabei als Angehöriger der einzig offiziellen Stelle zur Abwicklung der Soforthilfe aus.
Die Polizei warnt: Diese Seite ist keine offizielle Seite der Bundesregierung oder eines Bundeslandes. Es werden dort keine Gelder vergeben! Beachten Sie auch: In einigen Bundesländern wird Soforthilfe nicht mehr ausgezahlt! Informieren Sie sich genau über Ihre Bedingungen vor Ort.
Achten Sie bei Anträgen auf Corona-Soforthilfe auf die folgenden Tipps:
- Anträge auf Soforthilfe sollten ausschließlich über die Internetseiten von offiziellen Landesstellen gestellt werden.
- Diese Stellen verschicken unaufgefordert keine Anträge.
- Wenn Sie unaufgefordert von einer offiziellen Stelle kontaktiert werden, geben Sie keine sensiblen Daten preis. Um die Authentizität des Anrufers zu überprüfen, notieren Sie sich den Namen und rufen zurück. Wichtig hierfür ist, dass Sie sich nicht auf die angezeigte Anrufernummer verlassen, sondern die Erreichbarkeiten über einen alternativen Weg recherchieren.
- Wenn Sie auf Internetseiten zur Soforthilfe hingewiesen werden, aber Zweifel an deren Seriosität haben, wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle oder die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime in Ihrem Bundesland.
- Achten Sie bei Internetseiten grundsätzlich auf das Impressum und die Datenschutzerklärung. Die Impressumspflicht ist die Pflicht, in Druckerzeugnissen und in Online-Veröffentlichungen ein Impressum zu führen. In dieser Anbieterkennzeichnung werden zum Beispiel Verlag und die Redaktion genannt. Bei Fake Seiten fehlen diese Angaben oder es werden Adressen im Ausland angegeben.
Phishing: So schützen Sie sich
Betrug mit Online-Wohnungsangeboten
Kriminelle nutzen die Wohnungsnot in vielen Städten auch während der Corona-Krise aus. Sie inserieren Metwohnungen in Online-Portalen und geben an, aufgrund der aktuellen Einschränkungen durch Covid-19 die Vermietung ohne persönlichen Kontakt durchzuführen. Sie fordern eine Vorauszahlung in Höhe einer Monatsmiete und der Kaution. Die Täter wollen so nicht nur an das Geld der Mietinteressenten, sondern auch an ihre Daten gelangen. Diese Daten können für weitere Straftaten genutzt werden.
Schützen Sie sich vor Betrug mit Mietwohnungen in der Corona-Krise:
- Seien Sie misstrauisch bei sehr günstig angebotenen Wohnungen im Internet.
- Überweisen Sie niemals Geld an Personen, die Sie nicht persönlich kennengelernt oder gesehen haben.
- Melden Sie solche Angebote dem Portalbetreiber oder Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.
- Wenn Sie Ihre Daten an die vermeitlichen Betrüger bereits weitergegeben haben, wenden Sie sich auf jeden Fall an Ihre örtliche Polizei. Tun Sie dies auch dann, wenn Ihnen noch kein finanzieller Schaden entstanden ist.
Tipps gegen Betrug mit Wohnungen
Infos für Opfer von Betrug im Netz