Sei es bei der Jobsuche, beim Abschluss eines Kredits, beim Trainieren im Fitnessstudio oder beim Mieten einer Wohnung - täglich werden Menschen aufgrund äußerlicher Merkmale Benachteiligt, finden Diskriminierung und Ausgrenzung statt, aufgrund von
- ethnischer Herkunft,
- Religion und Weltanschauung,
- sexueller Identität,
- Geschlecht,
- Lebensalter, oder
- Behinderung.
Bei Diskriminierung am Arbeitsplatz beispeislweise, können Sie sich als Betroffene oder Betroffener offiziell bei ihrem Arbeitgeber beschweren. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, dieser Beschwerde nachzugehen, und Ihnen darf wegen der Beschwerde kein Nachteil entstehen.
Juristische Beratung: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hilft
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine zentrale Anlaufstelle für alle, die sich diskriminiert fühlen. Prinzipiell kann sich jede Person, die sich diskriminiert fühlt, an diese Stelle wenden.
Gut zu wissen: Die Antidiskriminierungsstelle bietet eine kostenlose juristische Erstberatung an. Informationen dazu gibt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Egal aus welchem Grund Menschen diskriminiert oder ausgegrenzt werden - wichtig ist es, in so einem Fall nicht weg zu sehen oder weg zu hören, sondern einzugreifen und Position zu beziehen.
Wenn Sie Zeuge von Diskrimierung werden
Wenn Sie eine Ungerechtigkeit, einen Übergriff oder sogar eine Gewalttat mitbekommen: Beziehen Sie Stellung, zeigen Sie Zivilcourage. Ausgrenzung und Diskriminierung sind nicht zu tolerieren.
- Rufen Sie im Notfall die Polizei.
- Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.
- Unterstützen Sie das Opfer.
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Werden Sie aktiv gegen Diskriminierung!
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