Oft bekommen Frauen es nicht einmal mit, wenn jemand ein Foto oder Video unter ihren Rock oder ihr Kleid gemacht hat oder heimlich in ihren Ausschnitt fotografiert. Im Café, in der Bahn, auf der Rolltreppe oder auf der Straße - solche Handyfotos und -videos können unauffällig gemacht werden. Bei den allermeisten Smartphones kann das Klickgeräusch beim Fotografieren ausgeschaltet werden. So ist es als Betroffene sehr schwierig, darauf aufmerksam zu werden.
Die Fotos und Videos werden auf Messenger-Diensten geteilt oder auf Instagram und YouTube veröffentlicht - natürlich gegen den Willen der Frauen und Mädchen. Oft sind die Abgelichteten jedoch gut erkennbar.
Gesetz zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen
Lange kamen die zumeist männlichen Täter damit ungestraft davon. Im Herbst 2020 wurde der Katalog der "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" erweitert und das sogenannte Upskirting (das heimliche Filmen oder Fotografieren unter Röcke und Kleider) und das Downblousing (das heimliche Filmen oder Fotografieren in den Ausschnitt) werden nach § 184k StGB "Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen" als Sexualdelikte bewertet und können mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden.
Strafbar macht sich demnach, wer absichtlich oder wissentlich unbefugte Bildaufnahmen von Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterwäsche anfertigt, wenn diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind. Ebenso strafbar ist das Verwenden oder Weiterverbreiten solcher Aufnahmen. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, wenn die Handlungen überwiegend berechtigten Interessen dienen, etwa der Kunst, Wissenschaft, Forschung, Lehre oder Berichterstattung.
Neben diesen Delikten richtet sich das Gesetz auch gegen Gaffer an Unfallstellen. Das Fotografieren oder Filmen von Unfallopfern wurde ebenfalls zur Straftat erklärt (§ 201a StGB).
Verhaltenstipps der Polizei
So können Sie reagieren, wenn Sie ein solches Verhalten bei anderen beobachten:
1. Hilf, aber bring Dich nicht in Gefahr
2. Ruf die Polizei unter 110
3. Bitte andere um Mithilfe
4. Präg dir Tätermerkmale ein
5. Kümmer Dich um Opfer
6. Sag als Zeuge aus
Die Sechs Regeln für Zivilcourage
Rechte von Betroffenen von Straftaten
Laden Sie sich unser passendes kostenloses Social Media Paket zur Bewerbung des Themas herunter: