Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sehen sich – teils mehrmals täglich – mit unerwünschten Werbeanrufen konfrontiert. Unternehmen nutzen das Telefon häufig zur Neukundengewinnung oder zur Kundenrückgewinnung, indem sie beispielsweise Strom- und Gaslieferverträge, Versicherungen oder Zeitschriftenabonnements anbieten.
Telefonwerbung setzt Ihre vorherige Einwilligung voraus
Telefonwerbung ohne Ihre vorherige ausdrückliche Einwilligung ist rechtswidrig. Dies gilt sowohl für Unternehmen, mit denen Sie bereits in einer Kundenbeziehung stehen, als auch für unbekannte Firmen. Werbeanrufer benötigen zwingend Ihre Erlaubnis, die vor dem Anruf eingeholt und dokumentiert werden muss. Übrigens: Auch die Ankündigung eines bevorstehenden Besuchs zur Terminvereinbarung kann als Telefonwerbung gelten.
Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung
Die Bundesnetzagentur geht gegen Unternehmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben. Beschwerde von Verbraucherinnen und Verbrauchern werden geprüft und können zu Bußgeldverfahren führen. Auch das Unterdrücken oder Fälschen der Rufnummer bei Werbeanrufen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro geahndet werden kann.
Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten
Wenn Sie unerwünschte Werbeanrufe erhalten, sollten Sie sich Datum, Uhrzeit, Name des Anrufers, Unternehmen und Rufnummer notieren. Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Werbeeinwilligung jederzeit zu widerrufen. Fordern Sie Anrufer bei unerbetenen Anrufen auf, weitere Anrufe zu unterlassen und notieren Sie sich die Details. Idealerweise widerrufen Sie Ihre Einwilligung schriftlich oder per E-Mail.
Auch wenn am Telefon Verträge abgeschlossen werden, sind diese grundsätzlich gültig. Allerdings haben Verbraucher in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wenn Ihnen ein Vertrag untergeschoben wurde, sollten Sie diesen umgehend schriftlich widerrufen, am besten per Einschreiben.
Reichen Sie Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein, wenn Sie unerlaubte Werbeanrufe erhalten. Das können Sie direkt über das Online-Formular der Bundesnetzagentur.
Tipps zum Schutz vor unerwünschten Anrufen
- Seien Sie vorsichtig mit der Weitergabe Ihrer Telefonnummer und prüfen Sie Klauseln zur Werbeeinwilligung in Verträgen.
- Gehen Sie nicht auf unseriöse Gespräche ein und legen Sie im Zweifelsfall auf.
- Geben Sie niemals persönliche Daten oder Kontodaten am Telefon preis, wenn Sie den Anrufer nicht kennen.
- Antworten Sie nicht mit "Ja" auf unbekannte Fragen.
- Blockieren oder sperren Sie die Rufnummern belästigender Anrufer.
Weiterführende Informationen und Hilfe
Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur
Unterscheidung zwischen Werbung und Betrug
Es ist wichtig, unerlaubte Telefonwerbung von betrügerischen Anrufen (beispielsweise Phishing) zu unterscheiden. Bei Phishing-Anrufen versuchen die Anrufer, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, an Ihre persönlichen Daten wie Passwörter, Kontodaten oder Kreditkartennummern zu gelangen. Solche Anrufe können Straftaten darstellen und sollten unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden.
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