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Dringende Meldung

#denkenstattsenden - Wenn die Polizei vor der Tür steht

Polizistin im Gespräch mit Jugendlichem und deren Eltern

©Polizeiliche Kriminalprävention

Wenn Jugendliche Bilder und Videos von sexualisierter Gewalt teilen, ist das strafbar und zieht für alle Beteiligten unangenehme Konsequenzen nach sich. In einigen Fällen zum Beispiel auch eine Hausdurchsuchung. Dabei kann von der Polizei möglicherweise auch Arbeitsgerät der Eltern beschlagnahmt werden.

Die Verbreitung von Kinderpornografie in digitalen Medien stoppen

Kinderpornografie zu teilen passiert in Chatgruppen von Kindern und Jugendlichen oft unbedacht. Dennoch hat das Handeln weitreichende Konsequenzen.

Hat das Kind die strafbaren Inhalte aus dem heimischen WLAN verschickt, können auch Geräte der anderen Familienmitglieder beschlagnahmt werden. Oder hat der Jugendliche sogar den Firmenlaptop oder das Arbeitshandy benutzt, dann werden auch diese Geräte zur Untersuchung mitgenommen.

Die Maßnahmen der Beamtinnen und Beamten bei der Hausdurchsuchung sind von den Betroffenen zu dulden und können, bei Bedarf, auch zwangsweise durchgesetzt werden.

 

Befragung durch die Polizei

Die Erziehungsberechtigten von Jugendlichen von 14-17 Jahren müssen informiert werden, wenn sie von der Polizei befragt werden sollen, da sie ein Anwesenheitsrecht haben. Wenn die Eltern oder erziehungsberechtigte Personen entscheiden, dass sie nicht dabei sein wollen oder können, dann kann der Jugendliche auch alleine von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vernommen werden.

 

Kinderpornografie: Melden, statt weiterleiten!

Mit den Kurzfilmen "#denkenstattsenden" und "sounds wrong" klärt die Polizei über die strafbare Verbreitung von Kinderpornografie in Chats und Messengern auf. Helfen auch Sie, die Verbreitung von Kinderpornografie zu stoppen!

Wer entsprechende Darstellungen weiterleitet, macht sich strafbar. Denn jedes geteilte Bild oder Video dokumentiert einen realen sexuellen Kindesmissbrauch. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche, die sich leichtfertig an einer Verbreitung beteiligen. Oft ist ihnen nicht bewusst, dass hinter einem im Chat verbreiteten Video ein realer sexueller Kindesmissbrauch stehen kann.

Alle Kurzclips, Hintergrundinformationen und Meldemöglichkeiten gibt es bei den Zivilen Helden, dem Kanal der Polizeilichen Kriminalprävention, auf:

 

Richtig handeln gegen die Verbreitung von Kinderpornografie

 

Die Kampagne

FAQ Kinderpornografie

Für Lehrerinnen und Lehrer