Kommt Ihnen eine Situation merkwürdig vor oder Sie hören verdächtige Geräusche aus der Nachbarwohnung? Dann zögern Sie nicht und greifen Sie ein. Manchmal reicht es schon, sich bemerkbar zu machen, um einem Täter zu zeigen, dass er beobachtet wird. Mach Sie klar, dass Gewalt keine Privatangelegenheit ist und ein Hasskommentar kein Kavaliersdelikt. Achten Sie dabei immer auch auf Ihren eigenen Schutz und setzen Sie Ihre Gesundheit nicht aufs Spiel.
Die Regel Nr.1 der Aktion-tu-was bringt den Appell auf den Punkt: Hilf, aber bring dich nicht in Gefahr
Manchmal sind Täter offensichtlich stärker und zu jeder Art von Gewalt bereit. Bleiben Sie auf Distanz zum Täter und sprechen Sie das Opfer an: „Kommen Sie her zu uns, wir helfen Ihnen!“
Wichtig beim Eingreifen ist:
- Schaffen Sie Distanz und duzen Sie den Täter nicht!
Umstehende Passanten könnten ansonsten einen rein persönlichen Konflikt vermuten. - Vermeiden Sie es, den Täter zu provozieren oder sich provozieren zu lassen!
- Setzen Sie Ihre Gesundheit nicht aufs Spiel!
Aktion-tu-was: die Zivilcourage-Kampagne für mehr Bürgermut
Im Mittelpunkt der Aktion-tu-was stehen sechs kurze, einprägsame Merksätze, die deutlich machen, wie in schwierigen Situationen gehandelt werden kann. Oft reicht schon ein lautes Wort oder die Aktivierung von umstehenden Personen, um einen Täter von weiteren Tathandlungen abzubringen.
Die Merksätze werden von sechs Zivilcourage-Botschaftern transportiert, von denen jeder für einen der Verhaltenstipps steht und zum Handeln auffordert:
1. Die Achtgeberin: Hilf, aber bring dich nicht in Gefahr
2. Der Polizeirufer: Ruf die Polizei unter 110
3. Die Hilfeholerin: Bitte andere um Mithilfe
4. Der Detailerkenner: Präg dir Tätermerkmale ein
5. Die Ersthelferin: Kümmer dich um Opfer
6. Der Mundaufmacher: Sag als Zeuge oder Zeugin aus
Die Webseite bietet neben den Zivilcourage-Regeln weitere konkrete Handlungsoptionen rund um das Thema Zivilcourage in verschiedenen Lebenslagen, wie z.B. Vandalismus, Nachbarschaftshilfe oder Belästigung.
Im Faltblatt der Kampagne können die sechs Regeln der AKTION-TU-WAS nochmal auf einen Blick nachgelesen werden.
Gesetzlicher Versicherungsschutz
Wir alle sind von Gesetzes wegen verpflichtet, bei einer Straftat nach unseren Möglichkeiten einzugreifen. Jeder von uns trägt Verantwortung dafür, dass das Zusammenleben in unserer Gesellschaft friedlich und zivilisiert verläuft. Deshalb solltest auch Du als Zeuge aussagen und als Helfer aktiv werden, so wie es Dir möglich ist.
Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen, sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert, z. B. wenn sie bei Unglücksfällen Erste Hilfe leisten oder sich persönlich zum Schutz widerrechtlich Angegriffener einsetzen (§ 2 SGB VII). Näheres regeln die zuständigen Unfallversicherungsträger der Bundesländer.
Weitere Infos bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
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