Hinweis: Zur Wiedergabe der Vorlesen-Funktion wird der Dienst von LinguaTec GmbH verwendet. Mit Aktivierung des Vorlesen-Buttons erteilen Sie Ihre Einwilligung darin, dass LinguaTec möglicherweise Ihre Nutzerdaten erhebt, nutzt und weiterverarbeitet.

Zeige Zivilcourage: Kümmer Dich um Opfer

Frau schaut frontal in Kamera

© ProPK / Maik Goering

Füreinander einstehen, Ungerechtigkeiten benennen oder in Notsituationen Hilfe leisten – eigentlich selbstverständlich? Leider nicht immer. Die Kampagne Aktion-tu-was ruft zu mehr Zivilcourage auf und gibt mit ihren sechs Regeln Verhaltenstipps für Zeugen und Helfer in brenzligen Situationen. Heute stellen wir Ihnen die fünfte Regel vor.

Regel Nr. 5: Kümmer Dich um Opfer

Erste Hilfe kann Leben retten. Kümmern Sie sich unverzüglich um verletzte Personen und alarmieren Sie den Rettungsdienst. Handelt es sich um einen Unfall, denken Sie daran, die Unfallstelle abzusichern.

Holen Sie sich die Unterstützung von den Umstehenden, indem Sie diese aktiv und direkt zur Mithilfe auffordern:

Ein Beispiel:
"Sie, der Herr im Polo-Hemd, helfen Sie mir bitte, die Frau in die stabile Seitenlage zu drehen."

Oder:
„Sie, die Dame in der roten Jacke, rufen Sie bitte einen Rettungswagen.“

 

Gaffen ist kein Kavaliersdelikt

Sind die Opfer versorgt und Sie helfen nicht aktiv mit, dann meiden Sie die Unfallstelle oder den Tatort: Ret­tungs­diens­te und Polizei verlieren nicht selten wertvolle Minuten, weil Schaulustige die Zufahrtswege blockieren! Polizei und Rettungskräfte an ihrer Arbeit zu hindern oder Unfallopfern nicht zu helfen, kann tödliche Folgen haben.

 

TU WAS: Du bist verpflichtet!

Jeder von uns trägt Verantwortung dafür, dass das Zusammenleben in unserer Gesellschaft friedlich und zivilisiert verläuft. Wir alle sind von Gesetzes wegen verpflichtet, bei einer Straftat nach unseren Möglichkeiten einzugreifen. Deshalb sollte man als Helfer aktiv werden, so wie es möglich ist und als Zeuge aussagen, wenn man etwas Verdächtiges gesehen hat.

 

Gesetzlicher Versicherungsschutz

Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen, sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert, z. B. wenn sie bei Unglücksfällen Erste Hilfe leisten oder sich persönlich zum Schutz widerrechtlich Angegriffener einsetzen (§ 2 SGB VII).

Näheres regeln die zuständigen Unfallversicherungsträger der Bundesländer.

Weitere Infos bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung unter www.dguv.de.

 

Aktion-tu-was: Zivilcourage geht uns alle an

Schon kleine Aktionen können Großes bewirken und anderen Menschen helfen, die sich in einer Notsituation befinden. Mit den sechs Regeln für mehr Zivilcourage will die Aktion-tu-was dazu beitragen, dass Menschen in brenzligen Situationen sicherer werden und wissen, wie sie handeln können.

  1. Hilf, aber bring dich nicht in Gefahr
  2. Ruf die Polizei unter 110
  3. Bitte andere um Mithilfe
  4. Präg dir Tätermerkmale ein
  5. Kümmer dich um Opfer
  6. Sag als Zeuge oder Zeugin aus

 

Die Aktion-tu-was bietet neben den Zivilcourage Regelnweitere konkrete Handlungsoptionen rund um das Thema Zivilcourage in verschiedenen Lebenslagen, wie z.B. Vandalismus, Nachbar­schaftshilfe oder Belästigung.

Aktion-tu-was

 

Im Faltblatt der Kampagne können die sechs Regeln der AKTION-TU-WAS nochmal auf einen Blick nachgelesen werden:

Zivilcourage zeigen