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Sexuelle Belästigung ist auch in der Narrenzeit kein Spaß

Mann greift Frau tätlich an

Küsschen, Helau und Alaaf: Gerade in der Faschingszeit kann aus einem scheinbar harmlosen Annäherungsversuch eine sexuelle Belästigung werden. Doch niemand muss verbale Belästigung oder tätliche Übergriffe hinnehmen - auch nicht, wenn Bekannte oder Freunde Täter sind.

Die Polizei gibt Tipps, wie sich jeder gegen Zudringlichkeiten anderer wehren kann.

  • Sagen Sie klar und deutlich, dass Sie keinen Kontakt mit der betreffenden Person haben wollen, z.B. "Lassen Sie mich in Ruhe!"
  • Wenn Ihnen jemand körperlich zu nahe kommt, machen Sie deutlich, dass Sie nicht angefasst werden wollen.
  • Bitten Sie, wenn möglich, auch das Personal des Lokals oder der Veranstaltung um Hilfe.
  • Wenden Sie sich an die Polizei unter 110, wenn Sie akut bedroht werden.
  • Denken Sie daran: Sexuelle Belästigung ist eine Straftat. Als Opfer haben Sie das Recht, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

 

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