Die Polizei gibt Tipps, wie sich jeder gegen Zudringlichkeiten anderer wehren kann.
- Sagen Sie klar und deutlich, dass Sie keinen Kontakt mit der betreffenden Person haben wollen, z.B. "Lassen Sie mich in Ruhe!"
- Wenn Ihnen jemand körperlich zu nahe kommt, machen Sie deutlich, dass Sie nicht angefasst werden wollen.
- Bitten Sie, wenn möglich, auch das Personal des Lokals oder der Veranstaltung um Hilfe.
- Wenden Sie sich an die Polizei unter 110, wenn Sie akut bedroht werden.
- Denken Sie daran: Sexuelle Belästigung ist eine Straftat. Als Opfer haben Sie das Recht, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.