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Bewusstsein schaffen: Alkohol und seine Risiken

Risiken von Alkohol

© Canva

Alkohol gehört für die meisten Menschen zum Alltag dazu. Alkoholische Getränke gelten als Genussmittel und der Konsum ist unter Berücksichtigung von Altersbeschränkungen erlaubt und gesellschaftlich akzeptiert. Dennoch werden Wirkungen und Risiken oft unterschätzt.

Wer Alkohol konsumiert, sollte sich dessen Wirkung und Risiken bewusst sein. Denn Alkohol ist eine Droge, die im zentralen Nervensystem bewusstseins- und wahrnehmungsverändernd wirkt und süchtig machen kann. Ab und zu ein Glas Alkohol zu trinken ist in Ordnung - allerdings sollte man dabei immer darauf achten, nicht zu viel zu trinken. Das gilt insbesondere für Straßenverkehrsteilnehmer: Wer in Deutschland Auto oder Fahrrad fährt, darf bestimmte Promillewerte, mit der die Konzentration von Alkohol im Blut gemessen wird, nicht überschreiten.

Auch für die Gesundheit, insbesondere die Heranwachsender, ist übermäßiger Alkoholkonsum schädlich, so genanntes Komasaufen sogar lebensgefährlich.

 

Risiken von Alkohol werden häufig unterschätzt

  • Gefahr der physischen und psychischen Abhängigkeit
  • Alkoholvergiftung mit Muskelerschlaffung, Bewusstlosigkeit, flacher Atmung, möglichem Übergang ins Koma und Tod durch Atemlähmung
  • Lebensgefahr durch Ersticken an Erbrochenem und durch Unterkühlung
  • Schädigung innerer Organe, der Gehirnfunktion und des Nervensystems
  • Persönlichkeitsveränderungen, Wahnvorstellungen, Delirien
  • Unfallgefahren im Straßenverkehr und beim Bedienen von Maschinen jeglicher Art
  • massiver Alkoholkonsum als Katalysator für Gewalt
  • Steigerung der Risiken um ein Vielfaches bei exzessiven Konsumformen, wie z. B. Komasaufen

Sucht erkennen und vorbeugen

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Alkohol und Jugendschutz

In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

In Begleitung einer personensorgeberechtigten Person – Vater, Mutter oder Vormund – dürfen Jugendliche ab 14 Jahren Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein trinken. Die Abgabe und der Konsum von anderen alkoholischen Getränken als Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken, ist auch verboten, wenn die Eltern dabei sind.

Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang in jeder Verkaufsstelle bekannt zu machen. Verstöße von Gewerbetreibenden und Veranstaltern gegen die geltenden Bestimmungen können Geldbußen bis zu 50.000 Euro, in schweren Fällen Geld- und Haftstrafen zur Folge haben.

Alkohol: Risiko oder Genuss?

 

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Alkohol und seine Risiken