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Cybergrooming – Was Eltern und Kinder wissen sollten

Wie Eltern Ihre Kinder vor Cybergrooming schützen können.

© Canva

In Chats, Foren oder auf Social Media bewegen sich Kinder und Jugendliche ganz selbstverständlich. Doch das birgt Risiken, die vor allem Kinder noch nicht abschätzen können. Nicht hinter jedem Kontakt steckt auch wirklich die Person, für die sich der- oder diejenige ausgibt. Eltern sollten deshalb mit ihnen im Vorfeld darüber sprechen und ihre Kinder über die Funktionsweisen, Möglichkeiten und auch den damit verbundenen Gefahren aufklären.

 

Für die meisten Kinder und Jugendliche ist das Internet Teil des alltäglichen Lebens. Eine große Sorge vieler Eltern ist, was sie dort womöglich erleben können. Die Polizei rät: begleiten Sie Kinder und Jugendliche bei den ersten Schritten im Internet und bieten Sie sich auch später immer wieder als kompetenter Ansprechpartner an. Lassen Sie Kinder und Jugendliche mit Ihren Ängsten und Erlebnissen nicht allein.

Im Internet können Jungen und Mädchen leicht beispielsweise mit Gewaltdarstellungen, pornografischen oder sogar kinderpornografischen Inhalten konfrontiert werden.

Vielen Kindern und Jugendlichen ist zudem nicht bewusst, dass sich Erwachsene im Internet bisweilen als Gleichaltrige ausgeben, um auf diese Weise schlimmstenfalls einen realen Missbrauch anzubahnen. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Cyber-Grooming. Zudem gehört es für viele junge Menschen schon fast dazu, dass im Netz freizügige Fotos veröffentlicht werden, um anderen zu imponieren. Dadurch steigt das Risiko, belästigt zu werden.

 

Das können Erwachsene tun, um Kinder und Jugendliche vor Belästigungen im Internet zu schützen

  1. Kinder begleiten!
    Suchen Sie mit Ihren Kindern geeignete Internetangebote aus, bieten Sie altersgemäße Hilfe bei der Nutzung dieser Angebote, vermitteln und vereinbaren Sie Sicherheitsregeln.  
  2. Schwierigkeiten besprechen!
    Anfeindungen, Belästigungen oder problematische Inhalte können Kinder und Jugendliche belasten und überfordern. Haben Sie ein offenes Ohr für „Online- Probleme“ und machen Sie ihrem Kind immer wieder klar, dass es sich mit Problemen jederzeit an Sie wenden kann.
    Es kann dennoch sein, dass Ihr Kind lieber anonym über Erlebnisse sprechen möchte. Akzeptieren Sie dies und zeigen Sie Ihrem Kind Hilfsangebote auf, wie Hilfeportal sexueller Missbrauch, Nummer gegen Kummer oder fragZEBRA.
  3. Auffälligkeiten und Verstöße melden!
    Wenn Sie Hinweise auf jugendgefährdende und strafbare Inhalte im Internet haben, wenden Sie sich damit an die Seiten-Betreiber, die Polizei oder an die Meldestellen: jugendschutz.net/verstoss-melden und www.internet-beschwerdestelle.de.
    Sie können sich auch immer direkt an die Onlinewachen der Länder wenden.

Wichtig! Auch wenn es gut gemeint ist: Erwachsene sollten im Netz nicht nach kinderpornografischen Seiten suchen und diese sichern, um diese beispielsweise der Polizei zu melden. Denn dadurch können Sie sich unter Umständen strafbar machen. Wenn Sie zufällig einen solchen Inhalt entdecken, melden Sie diesen sofort der Polizei.

 

Weiterführende Informationen zum Thema Cybergrooming und Hilfestellung, was Sie tun können, wenn doch etwas passiert ist, finden Sie auf folgenden Seiten:

Cybergrooming

Cybergrooming in Onlinegames

Hilfe bei Cybergrooming

 

Faltblatt (Download) „Und dann wollte er Nacktfotos. So machst du dein Kind stark gegen sexuelle Belästigung im Netz - Tipps für Eltern“ von klicksafe.de:

Cybergrooming: Tipps für Eltern

 

Wie können Kinder Cybergrooming erkennen?

Stellt der Chatpartner oder die Chatpartnerin aufdringliche Fragen? Wie zum Beispiel nach offline Aktivitäten, dem privaten Umfeld, ob das Tablet, Laptop oder Mobiltelefon allein, ohne Aufsicht genutzt wird, möchte der Kontakt eventuell sogar spezielle Fotos zugesendet bekommen? Dann ist auf jeden Fall Vorsicht geboten! Täter und Täterinnen gehen überlegt vor, um Kinder zu manipulieren. Eltern können ihrem Kind raten, misstrauisch zu werden, wenn die Online-Bekanntschaft zum Beispiel:

  • Viele Komplimente macht,
  • Für alles Verständnis hat,
  • Bemüht jugendliche Sprache nutzt,
  • Anbietet Modelfotos zu machen,
  • Fragt, ob das Kind oder Jugendliche allein chattet,
  • Persönliche Daten und Bilder verlangt,
  • Ein unglaubwürdiges Profil ohne Fotos hat,
  • Das Kind oder Jugendlichen bittet, die Webcam einzuschalten und die eigene auslässt,
  • Verlangt, niemandem von den Gesprächen und dem Kontakt zu berichten,
  • Von einer Plattform zu einem Messenger wechseln möchte oder sich sogar heimlich treffen möchte.

 

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Cybergrooming: Was ist das eigentlich?