Hinweis: Zur Wiedergabe der Vorlesen-Funktion wird der Dienst von LinguaTec GmbH verwendet. Mit Aktivierung des Vorlesen-Buttons erteilen Sie Ihre Einwilligung darin, dass LinguaTec möglicherweise Ihre Nutzerdaten erhebt, nutzt und weiterverarbeitet.

Auch an Karneval und zur Fasnacht gilt: Kein Alkohol am Steuer!

Falschen mit Alkohol

Zu viel Alkohol im Blut ist nach wie vor der Hauptgrund vieler schwerer Verkehrsunfälle und von Gewalttaten, leider auch im Zusammenhang mit Fasnacht- oder Karnevalsfeiern. Die Polizei weist deshalb nachdrücklich darauf hin, dass die 5. Jahreszeit nicht bedeutet, auch beim Alkohol alle Fünfe gerade sein zu lassen!

Damit Sie sicher durch die närrischen Tage kommen, rät die Polizei: Trinken Sie nicht zu schnell zu viel und verzichten Sie auf hochprozentigen Alkohol. Greifen Sie zwischendurch lieber auf alkoholfreie Getränke zurück.

 

Denken Sie schon vorher an den Rückweg

Planen Sie frühzeitig den Heimweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi. Bestimmen Sie einen Fahrer für den Abend aus dem Freundeskreis, der dann nüchtern bleibt oder lassen Sie sich von Familie oder Freunden abholen.

Fahren Sie niemals alkoholisiert Auto und steigen Sie auch nicht zu Alkoholisierten ins Fahrzeug. Verhindern Sie, wenn sich andere unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer setzen möchten und rufen erforderlichenfalls die Polizei.

Wer Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte konsumiert hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen.

 

Wer erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern, Punkten und sogar mit Führerscheinentzug rechnen:

  • Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr zeigt, z.B. Schlangenlinien fährt.
  • Wer mit 0,5 Promille und mehr Auto fährt, muss mit einer Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Bei einem Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen.
  • Mit 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Setzen sie sich trotzdem ans Steuer, machen sie sich strafbar. Ihnen drohen eine Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe.
  • Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine Fahrerlaubnis verlieren.

Bei einer Drogenfahrt ohne Fahrfehler, ohne Gefährdung anderer und ohne Unfall, drohen 500 bis 1.000 Euro Bußgeld. Dazu kommen 2 Punkte in Flensburg, 1 bis 3 Monate Fahrverbot und für Fahranfänger die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die Kosten für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung, ein Drogenscreening, Verwaltungsgebühren, Nachschulung (bei Inhabern bei Führerschein auf Probe) und Rechtsanwalt, belaufen sich schnell auf über 2.000 Euro.

 

Informationen zum Thema Sucht und Prävention:

Alkohol und Drogen

Speziell für Jugendliche:

Polizei für Dich

Jugendschutzgesetz in 4 Sprachen:

Jugendschutzgesetz