An Fasching, Karneval & Co. sorglos feiern

Fasnacht-/ Karnevalsfeier.

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Die Faschingszeit ist Partyzeit, doch steigender Alkoholpegel und ausgelassene Stimmung können auch zu Konflikten oder Belästigungen führen. Mit einigen Vorsichtsmaßnahmen kommen Partybesucher sicher durch die närrischen Tage. Auch in der fünften Jahreszeit gilt: Kein Alkohol am Steuer!

So kommen Sie sicher durch die Fastnacht

  • Gehen Sie in der Gruppe aus und achten Sie aufeinander.
  • Behalten Sie Ihre Getränke im Blick. Lassen Sie diese nicht unbeaufsichtigt stehen.
  • Wehren Sie sich gegen Belästigungen und unerwünschten Körperkontakt – auch bei Bekannten. Seien Sie selbstbewusst. Machen Sie deutlich, dass Sie dieses Verhalten nicht tolerieren.
  • Wird es brenzlig: Bitten Sie andere um Mithilfe (Freunde, Außenstehende oder Mitarbeitende des Veranstaltungsortes).
  • Wenden Sie sich sofort an die Polizei unter 110, wenn Sie oder andere bedroht oder angegriffen werden.
  • Fahren Sie niemals alkoholisiert Auto und steigen Sie auch nicht zu Alkoholisierten ins Fahrzeug.

 

Achtung! Von Pfefferspray oder Reizgas rät die Polizei grundsätzlich ab. Sie vermitteln lediglich eine Scheinsicherheit und sind im Ernstfall nicht sicher. Auch spezielle Apps für einen sicheren Heimweg sind kein Ersatz für die Polizei. Besser ist, belebte Straßen und Plätze nutzen und im Ernstfall sofort die Polizei über 110 zu verständigen.

 

Auch an Karneval und zur Fastnacht gilt: Kein Alkohol am Steuer!

Zu viel Alkohol im Blut ist nach wie vor ein Hauptgrund vieler schwerer Verkehrsunfälle und von Gewalttaten, leider auch im Zusammenhang mit Fastnacht- oder Karnevalsfeiern. Die Polizei weist deshalb nachdrücklich darauf hin, dass die „Fünfte Jahreszeit“ nicht bedeutet, auch beim Alkohol alle Fünfe gerade sein zu lassen!

Alkohol ist eine Droge, die bewusstseins- und wahrnehmungsverändernd wirkt und süchtig machen kann. Wer Alkohol, Drogen oder bestimmte Medikamente konsumiert hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen.

  • Planen Sie frühzeitig den Heimweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi. Bestimmen Sie einen Fahrer für den Abend aus dem Freundeskreis, der dann nüchtern bleibt oder lassen Sie sich von Familie oder Freunden abholen.
  • Fahren Sie niemals alkoholisiert Auto und steigen Sie auch nicht zu Alkoholisierten ins Fahrzeug. Verhindern Sie, wenn sich andere unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer setzen möchten und rufen Sie erforderlichenfalls die Polizei.
  • Wenn Sie sich in Bus oder Bahn bedroht fühlen, versuchen Sie, die Situation so schnell es geht zu verlassen und bringen Sie sich in Sicherheit. Ist das nicht möglich, können sie laut um Hilfe rufen oder das Bus- bzw. Zugpersonal alarmieren. Sprechen Sie Zeugen direkt an, z.B. „Sie da in der roten Jacke, bitte rufen Sie die Polizei.“ Das Opfer sollte die Angreifer immer siezen. Das hilft Außenstehenden zu erkennen, dass es keine private Situation ist.

Alkohol

Drogen

 

Wer erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern, Punkten und sogar mit Führerscheinentzug rechnen

Ab und zu ein Gläschen Alkohol zu trinken ist in Ordnung - allerdings sollte man dabei immer darauf achten, nicht zu viel zu trinken. Das gilt insbesondere für Straßenverkehrsteilnehmer: Wer in Deutschland Auto oder Fahrrad fährt, darf bestimmte Promillewerte, mit der die Konzentration von Alkohol im Blut gemessen wird, nicht überschreiten.

  • Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr zeigt, z.B. Schlangenlinien fährt.
  • Wer mit 0,5 Promille und mehr Auto fährt, muss mit einer Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Bei einem Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen.
  • Mit 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Setzen sie sich trotzdem ans Steuer, machen sie sich strafbar. Ihnen drohen eine Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe.
  • Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine Fahrerlaubnis verlieren.

Auch bei einer Drogenfahrt ohne Fahrfehler, ohne Gefährdung anderer und ohne Unfall, drohen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot. Für Fahranfänger verlängert sich zusätzlich die Probezeit um 2 Jahre. Hinzu kommen Kosten für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (sog. MPU), ein Drogenscreening, Verwaltungsgebühren, Nachschulung (bei Inhabern bei Führerschein auf Probe) und Rechtsanwalt.

 

Sexuelle Belästigung ist auch in der Narrenzeit kein Spaß

Küsschen, Helau und Alaaf: Gerade in der Faschingszeit kann aus einem scheinbar harmlosen Annäherungsversuch eine sexuelle Belästigung werden. Doch niemand muss verbale Belästigung oder tätliche Übergriffe hinnehmen - auch nicht, wenn Bekannte oder Freunde die Täter sind.

 

Jede und jeder darf sich gegen Zudringlichkeiten anderer wehren

  • Sagen Sie klar und deutlich "Nein".
  • Fordern Sie körperlichen Abstand ein.
  • Bitten Sie Personal oder andere um Hilfe.
  • Rufen Sie bei akuter Bedrohung oder Belästigung die Polizei unter 110.
  • Erstatten Sie Anzeige.

Denken Sie daran: Sexuelle Belästigung ist eine Straftat.

Infos für Betroffene: Sexualstraftaten

Informationen zum Thema Sucht und Prävention:

Sucht erkennen und vorbeugen

Bewusstsein schaffen

Sicher unterwegs

Richtig verhalten bei einem Angriff

Infos zu Wirkungen von Drogen speziell für Jugendliche:

Drogen

Jugendschutzgesetz in acht Sprachen:

Jugendschutzgesetz

 

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