Blick auf eine Zwischennutzungsfläche unter einer Straßenbrücke mit bemalten Brückenpfeilern, Tischtennisplatte und markierten Fußgängerwegen.
© SiBa Werkzeugkasten 2020

Zwischennutzung

Zielsetzung:
  • Leerstehende Gebäude und Flächen nutzen
  • Vor Vandalismus und Kriminalität schützen
  • Flächen und Gebäude beleben
Praxisbeispiel: Leipzig, Wuppertal
Zu beachten:
  • Welche Zwischennutzung kommt in Frage?
  • Wo sind potenzielle Nutzungsflächen zu identifizieren?

Die Zwischennutzung von leerstehenden Gebäuden oder Plätzen ist zeitlich befristet und erfüllt verschiedene Zwecke für eine Übergangsnutzung (vgl. auch → nutzbare Grün- und Freiflächen). Die Flächen oder Räume können in Absprache mit Eigentümern zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt und genutzt werden. Besondere Relevanz erhalten Zwischennutzungskonzepte durch die Verknappung von Raum in der Innenstadt. Attraktive Angebote für sportliche und soziale Aktivitäten, → Urban Gardening, Gastronomie, Handwerk oder Kunst und Kultur sorgen für eine positive Belebung des öffentlichen Raums.

Chancen und Herausforderungen:
  • Kriminalpräventive Funktion: Bewachung durch Bewohnung bzw. Bewirtschaftung
  • Neue urbane Qualität durch Belebung
  • Partizipation und Auseinandersetzung mit Stadtentwicklungsprozessen
  • Entfaltungsmöglichkeiten für Raumpioniere
  • Günstige und ökonomische Nutzung leerstehender Flächen
  • Verlangsamung durch bürokratische Prozesse
  • Risikoreich für Immobilieneigentümer wegen der ungewissen Erfolgsaussichten
  • Ökonomischer Vermarktungsnachteil für Immobilieneigentümer
  • Zeitlich begrenzte Nutzung
  • Behörden als Moderatoren zwischen Eigentümern und potenziellen Zwischennutzenden