
Zufahrtsschutz
Zielsetzung:- Schutz öffentlicher Räume und Objektschutz erhöhen
- Subjektive Sicherheit stärken
- Vor was soll geschützt werden (Fahrzeugart, Anprallgeschwindigkeit)?
- Welche Straßen/Plätze sind besonders gefährdet und benötigen dauerhaften Schutz?
- Wie kann der Zufahrtsschutz so ins Stadtbild eingepasst werden, dass dieses nicht negativ beeinträchtigt wird?
An Straßen oder Plätzen, die z.B. im Rahmen von Großveranstaltungen wiederkehrend oder aufgrund ihrer prominenten Lage dauerhaft ein Gefahrenpotenzial darstellen, sind langfristige Maßnahmen zum Fußgänger- und Objektschutz erforderlich. Eine Möglichkeit stellen verschiedene Formen von Zufahrtsschutz dar wie beispielsweise → Poller, stadtbildverträgliche Maßnahmen wie Blumenkübel oder → Zäune. Ziel von Zufahrtsschutz muss die Verhinderung der Durchfahrt eines Fahrzeugs sein resp. dessen Geschwindigkeitsreduzierung. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass die offene Stadt als Lebensraum für eine freie Gesellschaft bewahrt wird. D.h. Zufahrtsschutz muss so in den Stadtraum integriert sein, dass er optisch nicht ausgrenzend wirkt. Daher ist konkreter Zufahrtsschutz immer eine stadtspezifische, individuelle Maßnahme, die in enger Zusammenarbeit von Polizei und Stadtplanung entwickelt werden sollte.
- Straßen und Plätze für Fahrzeuge (Autos, Busse, Fahrräder, Lkw, Taxen) nicht frei zugänglich
- Mobiler Zufahrtsschutz: leicht auf- und abzubauen/ fest installierter Zufahrtsschutz: geringe Manipulierbarkeit
- Verbarrikadierungscharakter
- Verhindert ggf. schnelle Evakuierung
- Ggf. witterungsbedingte Beeinträchtigungen und vandalismusanfällig
- Ggf. Bereich nicht komplett fahrzeugfrei: Anlieferung, Zustellung, Handwerk, Angestellte haben weiterhin Durchfahrtsrechte
- Optisch nicht ansprechend: negatives Stadtbild