
Waffenverbotszone
Zielsetzung:- Kriminalität mindern
- Täterschaft abschrecken
- Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus?
- Wie lange soll die Verbotszone eingerichtet werden?
Waffenverbotszonen sind räumlich begrenzte Areale, in denen das Mitführen von Waffen sowie waffenähnlichen und gefährlichen Gegenständen (z.B. Messer, Baseballschläger oder Reizgas) verboten ist. Sofern es eine Landesregelung gibt, kann eine Kommune eine dauerhafte Waffenverbotszone schaffen: entweder in einem kriminalitätsbelasteten Gebiet oder an einem Ort, an dem Menschenansammlungen auftreten können oder Jugendliche in einer Einrichtung zusammenkommen, bzw. daran angrenzend zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit (§ 42 Abs. 5, 6 WaffG). Die Einrichtung einer Waffenverbotszone kann auf einer Verbotsverordnung von Waffen und gefährlichen Gegenständen beruhen oder auf einer Waffenverbotszonenverordnung kombiniert mit einer Polizeiverbotsverordnung für gefährliche Gegenstände wegen der Exklusivregelung im Waffengesetz. Für Kontrollen sind Polizei und Ordnungsamt zuständig. Die Polizei und – je nach gesetzlichen Befugnissen – das Ordnungsamt dürfen Personen durchsuchen, Platzverweise oder Verwarnungen aussprechen sowie Festnahmen durchführen. Allerdings lassen sich gewaltbereite Personen von der Ausübung von Gewalt nicht unbedingt abhalten und können in andere Gebiete ausweichen.
Das Waffenverbot gilt grundsätzlich für Menschen, die für ihre Waffen eine Waffenbesitzkarte und einen Waffenschein haben. Ausnahmen sind in der Regel für Sicherheitsakteure, Rettungsdienste, Gewerbetreibende und Anwohnende vorgesehen.
- Erhöhung des Entdeckungsrisikos von mitgeführten Waffen und gefährlichen Gegenständen
- Zurückdrängung von Gewalt in Problembezirken
- Kaum Abschreckung von gewaltbereiten Personen
- Verdrängungseffekt gewaltbereiter Personen
- Unklarheit über Bandbreite gefährlicher Gegenstände
- Unklare Kontrollbefugnisse der Polizei insbesondere bei anlasslosen Kontrollen
- Unklare Ausnahmen vom Verbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen