Ein Polizist in Uniform mit Funkgerät und Handschellen am Gürtel steht mit dem Rücken zur Kamera, bereit für den Einsatz.
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Verzahnung von Bundes- und Landespolizei

Zielsetzung:
  • Kriminalität mindern
  • Klare Verantwortlichkeiten schaffen
Praxisbeispiel: Brandenburg, Leipzig
Zu beachten:
  • Was sind die polizeirechtlichen Vorgaben?
  • Wie können eine behördenübergreifende Planung und Koordination gestaltet werden?

Sicherheitspartnerschaften bzw. Kooperationen von Bundes- und Landespolizei bieten sich insbesondere im Bereich um Bahnhöfe an, um dort effektiv handeln zu können. Durch Sicherheitspartnerschaften sind Fähigkeiten und Rechte beider Behörden vereint, Gemarkungsgrenzen spielen bei der Verfolgung von Täterschaft keine Rolle mehr. Eine übergreifende Zusammenarbeit ermöglicht darüber hinaus das Bestreifen von Bahnhofs- und Innenstadtarealen ohne Zuständigkeiten zu verletzen. Neben Erfahrungsaustausch ermöglicht die Zusammenarbeit auch gemeinsame Ermittlungstätigkeiten.

Chancen und Herausforderungen:
  • Gemeinsame Streifen von Bundes- und Landespolizei in Bahnhofs- und Innenstadtarealen
  • Mehr Polizeipräsenz
  • Gemeinsame Ermittlungstätigkeit
  • Effektive Verfolgung von Täterschaft bzw. Tatverdächtigen
  • Grundlage: Kooperationsvereinbarungen und Verträge
  • Behördenübergreifende Planung
  • Ressourcenintensiv