
Vermeidung von Unterführungen
Zielsetzung:- Subjektive Sicherheit stärken
- Sozialkontrolle erhöhen
- Können bestehende Unterführungen durch Querungsanlagen ergänzt bzw. ersetzt werden?
- Wie könnten Querungsmöglichkeiten gestaltet werden (Einsatz von Fahrbahnteiler, Fußgängerüberwegen, Lichtsignalanlagen, Geschwindigkeitsreduzierungen)?
Im öffentlichen Raum sollte auf den Einsatz von Unterführungen verzichtet werden – ausgenommen sind etwa spezielle topografische Situationen oder zur Querung von Bahnanlagen. Sind Unterführungen nicht zu ersetzen, sollten sie so gestaltet sein, dass sie Kriminalität und subjektiv unerwünschtes Verhalten minimieren und das Sicherheitsempfinden erhöhen. Unterführungen müssen hell (ausreichend gute Beleuchtung) und übersichtlich, gut belüftet und sauber sein; auf vandalismusanfälliges Material, Nischen und Vorsprünge ist zu verzichten. Des Weiteren ist auf ein sinnvolles Leitsystem zu achten, um eine schnelle Orientierung zu gewährleisten. Gegebenenfalls können in Unterführungen Zusatzeinrichtungen vorgenommen werden, z.B. in Form von Kiosken, um die Örtlichkeit zu beleben. Ergänzt werden sollten Unterführungen, sofern möglich, durch alternative Angebote des niveaugleichen Querens von Straßen.
- Barrierefreiheit: verbesserte Integration von mobilitätseingeschränkten Personen in den Straßenverkehr
- Abschaffung von Angstorten
- Einsparung von Reinigungskosten für das Entfernen von Ausscheidungen, Graffiti, Müll oder Drogenbesteck
- Fehlende räumliche Trennung: erhöhtes Unfallrisiko durch Vermischung verschiedener Verkehrsteilnehmender
- Hohe Kosten (Umbau)