
Vergünstigte Angebote für Baustellengeplagte
Zielsetzung:- Toleranz für Umwege, Lärm u.a. erhöhen
- Verständnis für Bauarbeiten wecken
- Welche Vergünstigungen gibt es von wem für wen?
- Wie lang soll die Vergünstigung angeboten werden?
Großbaustellen, die sich über Monate oder Jahre hinziehen, wirken sich sowohl auf Anliegende als auch auf Nutzende eines Viertels negativ aus: Baulärm, Staub, Erschütterungen, Verkehrsbehinderungen, ggf. eine Minderung des Grundstückwerts und ein Rückgang von Kundschaft in Geschäften und Gastronomie. Um diese Beeinträchtigungen, die die Aufenthalts- und Lebensqualität im Umfeld der Baustelle verringern, aufzufangen, können Kommunen Einzelhandel und Gastronomie unterstützen, indem potenzielle Kundschaft kostenlos den öffentlichen Nahverkehr an Samstagen nutzen dürfen. Der Einzelhandel wiederum kann durch gezielte Marketing- und Rabattaktionen Kundschaft in die Geschäfte trotz Behinderungen durch die Baustelle locken. Bei vergünstigten Angeboten für Baustellengeplagte ist es wichtig, die Bürgerschaft vorab und währenddessen mit → gezielten Infokampagnen rechtzeitig und regelmäßig darüber zu informieren.
- Schaffung von Anreizen in einem durch eine Baustelle geplagten Viertel
- Wahrung des sozialen Friedens
- Erhalt und Unterstützung von Gastronomie und Einzelhandel
- Vorbeugung von Klagen und Beschwerden von Anwohnenden und Nutzenden
- Starkes Gedränge durch Platzmangel
- Kostenintensiv