
Unterführungen/Bauzäune/Gerüste für Kunstprojekte, Informationen zur Baustelle etc. nutzen
Zielsetzung:- Aufenthaltsqualität erhöhen
- Öffentlichkeit einbeziehen
- Wie sehen die rechtlichen Nutzungsbedingungen aus?
- Wie hoch ist der Aufwand (Kosten-Nutzen-Abwägung)?
Unsicherheit erzeugende Ort wie Unterführungen, aber auch die Übersicht beeinträchtigende Gegenstände wie Bauzäune und Gerüste oder ungenutzte Brachflächen eignen sich besonders für temporäre Zwischennutzungen in Form von Kunstprojekte, Vernissagen, Kommunikations-, Werbe- und Informationsflächen. Auf diese Art wird ungenutzter, unwirtlicher städtischer Raum einem (kurzfristigen) neuen Zweck zugeführt, der Orten Sinn verleiht, belebt und damit attraktiver macht. So können aus Angstorten, Orte zum Verweilen gemacht werden.
Bei Unterführungen eignen sich vor allem Kunstprojekte zur Steigerung der Aufenthaltsqualität. Diese Projekte können z.B. von Kunstschaffenden oder Schulklassen ausgehen oder im Rahmen von Sozialarbeit pädagogisch entstehen. Bauzäune und Gerüste sind ideale Kommunikations-, Werbe- und Informationsflächen, eignen sich aber ebenso für Kunstprojekte. Durch geringen Aufwand kann wenig ansehnlicher Sichtschutz zu einem städtischen Blickfang werden oder zu Tableaus zur Kommunikation mit der Öffentlichkeit.
Brachflächen mit Spontanwuchs können auch als Werbeträger dienen. Je nach Größe und Jahreszeit lassen sich aber auch z.B. Erlebnisspielplätze errichten bspw. für Beachvolleyball, Badminton, als Matschspielplatz oder Eislauffläche.
- Kostengünstige Umnutzung
- Belebung
- Baurechtliche und haushaltsrechtliche Handlungsgrenzen