
Substitutionspraxis
Zielsetzung:- Drogenkonsum verringern
- Drogenfreies Leben ermöglichen
- Beschaffungskriminalität senken
- Wie löst man Versorgungsdefizite?
- Wie lässt sich Beikonsum und Handel vermeiden?
In Substitutionspraxen erfolgt die Behandlung von opiatabhängigen Personen mit Medikamenten (z.B. Methadon, Buprenorphin, Polamidon, Subutex). Behandlung und Vergabe (geregelt in BtMG, BtMVV, AMG und weiteren Richtlinien) ist ausschließlich entsprechend zugelassenen Substitutionsärzten gestattet, deren Zahl in jüngerer Zeit erheblich zurückgeht. Grundsätzlich kann jede Person ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit einer Opiatabhängigkeit von mehr als zwei Jahren substituiert werden. Vorrangiges Ziel ist die Abstinenz von illegalen Drogen und auch Harm-Reduction durch Minderung von Entzugserscheinungen und Konsumdruck. Dabei erfordert Substitution einen komplexen, interdisziplinären Behandlungsansatz für die gesundheitliche Stabilisierung sowie die gesellschaftliche und berufliche Reintegration der Betroffenen. In der ersten Therapiephase müssen die Substitutionsmedikamente täglich unter Aufsicht eingenommen werden und bei einer gut laufenden Behandlung können die Substitutionsmittel für mehrere Tage mitgegeben werden (take-home).
- Körperliche und soziale Stabilisierung
- Nur Behandlung der körperlichen Symptome bei rein medikamentöser Behandlung
- Kombination mit psychosozialer Betreuung für ein dauerhaftes, drogenfreies Leben nötig (Unterstützung bei Wohnungs- und Arbeitssuche, Schuldenregulierung und Behördengängen)
- Beikonsum
- Anziehung der Szene durch Handel mit und Verkauf von Substitutionsmedikamenten
- Strukturelle ärztliche Versorgungsdefizite