
Sicherheitswacht
Zielsetzung:- Sozialkontrolle erhöhen
- Subjektive Sicherheit stärken
- Wo und wie werden Aufgaben und Befugnisse bekannt gemacht?
- Einsatzgebiet: Wohngegenden oder Brennpunkte?
Sicherheitswachten (auch: Freiwilliger Polizeidienst) sind sichtbares und ansprechbares Bindeglied zwischen Bevölkerung und Polizei. Die ehrenamtlichen Sicherheitswächterinnen und -wächter bestreifen ausgewählte Gebiete entsprechend der aktuellen Sicherheitslage oder den Wünschen der Bevölkerung nach mehr ansprechbarer Sicherheitspräsenz etwa in Wohngebieten, öffentlichen Parks oder Fußgängerzonen. Damit wird die Polizei im Hinblick auf Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum unterstützt, da die Sicherheitswächterinnen und -wächter stets Kontakt zur Polizei halten, schnell professionelle Hilfe leisten und bei Gefahrensituationen alarmieren können. Sicherheitswächterinnen und -wächter haben dabei keine polizeirechtlichen Befugnisse, sondern wie alle Bürgerinnen und Bürger sog. „Jedermannsrechte“. Darüber hinaus dürfen sie Befragungen und Identitätsfeststellungen durchführen, personenbezogene Daten an Polizei und Gemeinde übermitteln und Platzverweise erteilen. Ihre Aufgaben bestehen im Informieren der Polizei über verdächtige Wahrnehmungen, Präsenz zeigen und Ansprechbar sein für Hilfesuchende der Bürgerschaft sowie, in Absprache mit der Polizei, im eigenständigen Beseitigen kleinerer Gefahrensituationen. Grundvoraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren, eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung sowie das Beherrschen der deutschen Sprache.
- Enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Bürgerschaft
- Signal für mehr Zivilcourage/ Erhöhung Zivilcourage
- Professionelle Aus- und Fortbildungen im Ehrenamt
- Stärkung des Sicherheitsempfindens
- „Möchte-gern-Sherriffs“, „Freizeit-Rambos“
- Weiterer Sicherheitsakteur: für Bevölkerung unklare Aufgaben und Befugnisse