Symbolische Darstellung einer zentralen Koordination für Sicherheitspartnerschaften
© SiBa Werkzeugkasten 2020

Sicherheitspartnerschaft

Zielsetzung:
  • Ressortübergreifend zusammenarbeiten
  • Aufeinander abgestimmt handeln
  • Prävention lokal und ortsspezifisch betreiben
Praxisbeispiel: Bremen
Zu beachten:
  • Wie sehen politische und rechtliche Rahmenbedingungen aus?
  • Wer koordiniert die Zusammenarbeit?
  • Welche Regeln sollen gelten?

Kommunale Kriminalprävention beginnt vor Ort. Um lokale, ortsspezifische Prävention- und Interventionsmaßnahmen planen und ausführen zu können, müssen sich die zuständigen (Sicherheits-) Akteure (u.a. Gemeinde, Polizei, Sozialarbeit) untereinander abstimmen, nämlich dort, wo Kriminalität entsteht und stattfindet. Abhängig von den örtlichen Begebenheiten ist ein ressortübergreifendes Konzept zur Sicherheit in einem spezifischen Gebiet zu entwickeln, eine gemeinsame Zielsetzung festzulegen und aufeinander abgestimmte Maßnahmen einzusetzen. Mit einer zentralen Koordinationsstelle lassen sich die Maßnahmen in Kooperation mit anderen Behörden und Einrichtungen realisieren sowie das Konzept unter Einbindung der relevanten Akteure weiterentwickeln. Eine Sicherheitspartnerschaft zeichnet zeichnen im Idealfall ein Miteinander in der Kriminalprävention aus.

Chancen und Herausforderungen:
  • Prävention von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  • Erhöhung des Sicherheitsempfindens
  • Erhöhung der Aufenthaltsqualität
  • Schwierige Aushandlungsprozesse bei divergierenden Interessen und Bedürfnissen
  • Berücksichtigung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen