
Schließfächer für Randgruppen
Zielsetzung:- Öffentliches Lagern mindern
- Sozial schwache Gruppen schützen
- Wo werden die Schließfächer aufgestellt?
- Wer kontrolliert den Zugang?
- Wie lange können persönlich Gegenstände eingeschlossen werden?
Menschen mit Lebensmittelpunkt Straße haben oft keine Möglichkeit, ihre Habseligkeiten tagsüber sicher zu verwahren. Um ihren Alltag auf der Straße besser bewältigen zu können, Ladenbesitzende und Passantinnen sowie Passanten mit ihrem Gepäck nicht zu stören und in der Öffentlichkeit nicht gleich als obdachlos abgestempelt erkannt zu werden, sind Schließfächer für Randgruppenangehörige wünschenswert. Durch das Einschließen wichtiger Alltagsgegenstände wie Papiere, Schlafsack, Kleidung oder persönliche Erinnerungsstücke können Behördengänge oder Termine zur Arbeits- und Wohnungssuche wahrgenommen werden – unbelastet von der Angst bestohlen oder als Randgruppenzugehöriger randgruppenzugehörig identifiziert zu werden.
Gepäckschließfächer können in höherer Anzahl im öffentlichen Raum aufgestellt werden oder in etwas geringerer Anzahl in den Gebäuden bzw. Innenhöfen sozialer Einrichtungen. Wenn Schließfächer an soziale Einrichtungen angegliedert sind, ergeben sich hieraus zusätzlich Möglichkeiten für Beratungs- und Hilfsangebote. Die Nutzung der Schließfächer kann 24 Stunden/7 Tage die Woche erfolgen, eingeschränkte Ab- und Ausgabezeiten am Morgen und Abend haben oder an die Öffnungszeiten der angegliederten Sozialeinrichtungen gebunden sein.
- Kostenlose Gepäckaufbewahrung
- Schutz vor Diebstahl/ Raub
- Unbeaufsichtigt: missbräuchliche Nutzung für kriminelle Zwecke (z. B. Drogenhandel)
- Vandalismusanfällig