Mehrere beschädigte und verlassene Fahrräder, teils mit verbogenen Rädern, sind an einem Baum und einem Fahrradständer am Straßenrand abgestellt.
© SiBa Werkzeugkasten 2020

Regelmäßiges Entfernen von Schrottfahrrädern

Zielsetzung:
  • Platz schaffen
  • Verkehrssicherheit stärken
  • Fahrradnutzung stärken
Praxisbeispiel: Bonn, Hamburg
Zu beachten:
  • Wie regelmäßig kann kontrolliert werden?
  • Wer trägt die Kosten für die Entsorgung?

Die Beseitigung von offensichtlich nicht fahrtauglichen und/oder herrenlosen Fahrrädern im öffentlichen Raum ist nicht nur eine Maßnahme, um das Stadtbild zu verbessern. Das regelmäßige Entfernen dient vor allem dazu, Platz an Fahrradständern und in Fahrradboxen zu schaffen und insbesondere entlang von Straßen und Gehwegen abgestellte Fahrräder (alleine oder in großer Anzahl) als Gefahrenquelle für den Fußgängerverkehr und Rollstuhlfahrende zu eliminieren. 

Um Besitzerinnen und Besitzer die Möglichkeit einzuräumen, das Fahrrad vor einer Verschrottung zu retten, sollten potenzielle Fahrräder zunächst mit einem Aufkleber gekennzeichnet werden. Nach einer Frist von ca. 7 bis 14 Tagen kann das Schrottfahrrad dann vom Ordnungsdienst entsorgt oder versteigert werden. 

Anreiz  die Fahrräder nicht im öffentlichen Raum zu entsorgen, könnte die Möglichkeit einer kostenlosen Entsorgung am städtischen Wertstoffhof bieten.

Chancen und Herausforderungen:
  • Schafft Platz im öffentlichen Raum, auf Gehwegen und Straßen
  • Generiert Stellplätze
  • Beugt Anzeigen/ Beschwerden vor
  • Geordnetes Stadtbild
  • Erhöht Verkehrssicherheit
  • Erfordert regelmäßige Kontrollen
  • Kostenintensiv