
Radverkehrsbeauftragte
Zielsetzung:- Sicherheitsempfinden von Radfahrenden stärken
- Verkehrsentwicklung verbessern
- Motorisierten Verkehr reduzieren
- In welcher Form soll das Amt ausgeübt werden?
- Inwieweit ist das Amt institutionalisiert?
Um die Interessen von Radfahrenden stärker in die Stadt- und Verkehrsentwicklung einzubeziehen eignet sich die Beschäftigung von Radverkehrsbeauftragten. Ihre Aufgaben liegen vor allem in der Gestaltung des öffentlichen Raums, d.h. der Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur Radverkehrsentwicklungsplanung, der Beurteilung und Prüfung aktueller Vorhaben im Hinblick auf Infrastruktur, Sicherheit und Inklusion sowie das Identifizieren und Beheben straßenbaulicher Mängel von Radwegen, Parks und Grünanlagen. Ziel ist eine bessere Nutzbarkeit von Straßen und Plätzen, die Reduzierung der dominanten Stellung des motorisierten zugunsten des Radverkehrs sowie langfristig eine Erhöhung des Radverkehrsanteils, um zu einer → Verkehrsberuhigungresp. → autofreien Innenstadt beizutragen.
- Schnittstelle Bevölkerung und Verwaltung/ Stadtplanung
- Radverkehr stärken
- Verkehrssicherheit erhöhen
- Aufenthaltsqualität erhöhen
- Stadtimage verbessern
- Bürgerbeteiligung
- Auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen
- Einseitige Interessenvertretung
- Personalkosten