Eine Person in Jeans, Kapuzenjacke und gelber Warnweste geht einen geteerten, sandigen weg in einem Park entlang. Umgeben ist die Szene von Bäumen, Büschen und Wiesen.
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Parkläuferinnen und Parkläufer

Zielsetzung:
  • Subjektive Sicherheit stärken
  • Irritationen im öffentlichen Raum senken
  • Aufenthaltsqualität erhöhen
Praxisbeispiel: Berlin
Zu beachten:
  • Wie viele Mitarbeitende sollen eingesetzt werden?
  • Wo liegt das Einsatzgebiet? Wie werden die Routen bestimmt?
  • Welche Laufzeit hat die Maßnahme?

Aufgabe der Parkläuferinnen und Parkläufer ist die Kommunikation grundsätzlicher Verhaltensregeln, d.h. sie sollen Parkbesuchende freundlich auf Verstöße hinweisen, Beschädigungen entdecken, Vandalismus vorbeugen und als Ansprechpersonen vor Ort verfügbar sein. Ziel ist es, Nutzungskonflikte frühzeitig zu erkennen und zu schlichten. Parkläuferinnen und Parkläufer sind äußerlich klar zu erkennen und bei Problemen oder Unsicherheiten ansprechbar. Die Parkläuferinnen und Parkläufer können und sollen weder Polizei noch Ordnungsamt ersetzen, weil sie deren gesetzlich festgelegte Aufgaben nicht wahrnehmen dürfen. Sie stehen jedoch mit beiden in engem Kontakt und rufen die Ordnungsbehörden zu Hilfe, sollten ihre Vermittlungsversuche scheitern. Parkläuferinnen und -läufer sind Sicherheitsdienst-Mitarbeitende mit festem Ortsbezug.

Denkbar wäre ein Parkläuferinnen- und Parkläufer-Konzept mit Bahnhofsviertelbezug, so dass sie nicht nur in Parkanlagen laufen, sondern auch in ausgewählten Straßenzügen.

Chancen und Herausforderungen:
  • Unterstützung/Entlastung von Ordnungsdienst und Polizei
  • Niedrigschwelliges Angebot
  • Verhängen keine Strafen, erhöht Akzeptanzbereitschaft in der Bevölkerung
  • Schlichtung bei Nutzungskonflikten
  • Erhöhung des Sicherheitsempfindens
  • Hohe Kosten (Personal, Ausstattung)
  • Verhängen keine Strafen, senkt Akzeptanzbereitschaft in der Bevölkerung