
Nutzbare Grün- und Freiflächen
Zielsetzung:- Lebens- und Aufenthaltsqualität erhöhen
- Stadtbild verschönern
- Handelt es sich um städtisches oder privates Eigentum?
- Welche Bedarfe der Bewohnenden bestehen?
- Wer kommt für die Kosten auf?
Ungenutzte Brach- und Freiflächen im öffentlichen Raum besitzen großes Potenzial als kleine Grün- oder Bewegungsräume inmitten des Verkehrsgedränges in dicht bebauten und hoch frequentierten Stadtvierteln (vgl. auch → Zwischennutzung). Sie können in kleine grüne Oasen für Zier- und Nutzpflanzen (→ Pocket-Parks) umgewandelt und als aktive Bewegungsfläche beispielsweise für kleine Halfpipes oder Spielplätze genutzt werden. Umgewandelte nutzbare Grün- und Freiflächen wirken für die Bewohnenden identitätsstiftend und integrierend und können durch gemeinsame Nutzung und Bewirtschaftung das soziale Miteinander fördern. Dies gelingt z.B. durch → Urban Gardening oder → Ordnungspatenschaften.
Befinden sich Brachflächen in Privatbesitz und/ oder ist der Erwerb seitens der Stadt finanziell nicht möglich, sollte die Möglichkeit einer zeitlich befristeten öffentlichen Nutzung der ungenutzten, privaten Brach- und Freiflächen geschaffen werden. Den Eigentümerinnen und Eigentürmern dieser unbebauten, innerstädtischen Brach- und Freiflächen kann die Stadt im Gegenzug die Grundsteuer erlassen. Für die Aufwertung und Pflege der Plätze sind die Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich. Die Aufgabe kann aber auch von Vereinen oder Ehrenamtlichen übernommen werden. Insbesondere bei nichtstädtischem Eigentum besteht jedoch die Gefahr des Verkaufs aufgewerteter Grün- und Freiflächen, etwa an Immobilienfirmen, die die wiedergewonnenen Aufenthaltsräume dann bebauen.
- Zugewinn an Grünflächen & Bewegungsräumen: Freiraum & Bewegung für Bewohnende von kleinen Wohnungen
- Förderung sozialen Engagements
- Imageverbesserung des Stadtteils
- Erhöhung der lokalen Identität
- Bei nichtstädtischem Eigentum: Gefahr des Verkaufs und der Wiederbebauung
- Bei unklarer Verantwortlichkeit: Verwilderung