Straßenschild mit der Aufschrift „Mitfahrbank“ und einer Piktogramm-Darstellung einer Person, die zu einem Auto geht, im Hintergrund ein grüner Laubbaum.
© SiBa Werkzeugkasten 2020

Mitfahrbänke

Zielsetzung:
  • Mobilität erhöhen
  • Verkehrsaufkommen mindern
  • Sozialen Zusammenhalt fördern
Praxisbeispiel: Neubürg, Tübingen
Zu beachten:
  • Welche Standorte sind geeignet (Verkehrssicherheit)?
  • Welche Personen und Ämter müssen bei der Standortwahl berücksichtigt werden?
  • Wie kann die Maßnahme in der Bevölkerung bekannt gemacht werden?

Mitfahrbänke sind alternative Haltestellen für spontane, kostenlose Mitfahrgelegenheiten, die auf dem Prinzip „teilen und einander helfen“ beruhen. Sie sind ein zusätzliches Angebot zum ÖPNV, wenn dessen Anbindung umständlich bzw. dessen Taktung unzureichend ist. Neben einer verkehrsgünstigen Lage, die im Falle einer Mitnahme den fließenden Verkehr nicht behindert, sollte bei der Standortwahl auf eine angenehme und sichere Umgebung geachtet werden. Die Sitzbank sollte aus vandalismusresistentem Material bestehen und durch eine eigenständige Beschilderung als Mitfahrbank auffällig gekennzeichnet sein. Insbesondere wenn es mehrere Mitfahrpunkte in der Stadt gibt, sollte bei der Gestaltung auf Wiedererkennung Wert gelegt werden.

Mitfahrbänke ermöglichen es jedem, dort zu sitzen und auf eine Mitfahrgelegenheit zu warten. So wird nicht nur das soziale Miteinander gestärkt; auch die Umwelt wird entlastet durch das Vermeiden „leerer“ Autofahrten.

Chancen und Herausforderungen:
  • Ergänzung ÖPNV
  • Sichereres trampen
  • Klimaschutz („Autoleerfahrten“ vermeiden)
  • Fördert nachbarschaftlichen Zusammenhalt
  • Konkurrenz zum ÖPNV
  • Gefahr der Ausnutzung kostenlosen Mitfahrens
  • Wer haftet bei Unfällen?
  • Anschaffungs- und Instandhaltungskosten
  • Wenn unbekannt wirkt der Mitfahrpunkt nur wie eine Sitzgelegenheit/Parkbank und erfüllt ihren Zweck nicht