Eine übergroße gelbe Straßenlampe im Vordergrund, dahinter ein hell erleuchtetes Geschäft mit Glasfassade in einer Innenstadt bei Nacht.
© SiBa Werkzeugkasten 2020

Lichtspaziergang

Zielsetzung:
  • Subjektive Sicherheit stärken
  • Aufenthaltsqualität erhöhen
Praxisbeispiel: Bochum, Gent, Zürich
Zu beachten:
  • Erstellung eines Gesamtlichtplans für Innenstädte?
  • Zeitraum der Beleuchtung?
  • Geführte oder nicht geführte Touren anbieten?
  • Teilnahmegebühr für geführte Tour erheben?

Lichtspaziergänge können zweierlei Zweck erfüllen: Zum einen können sie dazu dienen, gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern nächtliche Angstorte zu identifizieren, um dann festzustellen, an welchen Stellen Beleuchtung defekt bzw. nicht hell genug ist. Zum anderen können Lichtspaziergänge als (nicht nur) touristische Attraktionen genutzt werden, indem markante Gebäude und Straßenzüge über einen festgelegten Zeitraum nachts in unterschiedlichen Farben und Formen beleuchtet werden. Dadurch können Bürgerinnen und Bürger dazu angeregt werden, die Stadt nachts zu erkunden und so ihre Vorbehalte, Ängste bzw. Unsicherheitsgefühle zu überwinden.

Chancen und Herausforderungen:
  • Erkundung der Stadt bei Nacht schafft neue Blickwinkel
  • Geführte Touren ermöglichen Erläuterung von Beleuchtungssituationen und Leuchtentypen
  • Lichtinstallationen schaffen angenehme Atmosphäre, Orientierung und Sicherheit
  • Betonung wichtiger und markanter Gebäude und Straßen
  • Lockt als temporäres Angebot Besucherinnen und Besucher an
  • Betonung wichtiger und markanter Gebäude und Straßen: Vernachlässigung urbaner Problemräume
  • Nur bedingt geeignet für mobilitätseingeschränkte Personen