
Kooperation/Gemeinsame Streife von Sozialarbeit und Polizei
Zielsetzung:- Fachbezogene Erfahrungs- und Informationsaustausch ermöglichen
- Interventions- und Präventionsarbeit durch behördenübergreifende Strukturen verbessern
- Was ist der gesetzliche und gesellschaftliche Auftrag?
- Worauf ist beim Aufbau struktureller Kooperation zu achten (Schnittstellen, Arbeitsschwerpunkte, Absprachen)?
- Wo kann eine Koordinierungs- zbw. Clearingstelle eingerichtet werden?
Aufsuchende Sozialarbeit und Polizei haben im beruflichen Alltag dieselbe Zielgruppe, jedoch aus unterschiedlicher Perspektive. Der sozialarbeiterische Blick ist personen-, der polizeiliche Blick fall- und täterorientiert. Um eine konflikthafte Begegnung sowie Fehl- und Vorurteile auf beiden Seiten zu vermeiden, bieten sich gemeinsame Streifen von Sozialarbeit und Polizei als niedrigschwellige Maßnahme im Interventions- und Präventionsgefüge an. Diese Zusammenarbeit stellt hohe Ansprüche an die Akteure, da sie gleichzeitig innerhalb ihrer Rollen und darüber hinaus agieren müssen. Das Potenzial liegt im Dialog der Akteure: Spannungen werden reduziert durch gegenseitiges Verständnis der Arbeitsansätze und Ziele. In der Praxis gibt es verschiedene Kommunikations- und Kooperationsformen, z.B. das Präventionsprogramm Polizei-Sozialarbeit. Kooperationsformen von Sozialarbeit und Polizei können natürlich zusätzlich mit weiteren Akteuren und Institutionen zusammenarbeiten etwa Jugendhilfe oder Schulen.
- Abbau gegenseitiger Vorurteile und Misstrauen durch berufsoffenes Denken
- Schnittstellenarbeit
- Unterschiede im gesetzlichen und gesellschaftlichen Auftrag
- Unterschiedliche rechtliche Ausgangspunkte von Prävention, Daten- und Vertrauensschutz: Kontrolle vs. Hilfe, Legalitätsprinzip vs. Vertrauensschutz
- Unterschiedliche Erfolgskriterien, Interventionsstrategien und Zeitstrukturen der Problemlösung