
Konsumfreie Sitzgelegenheiten
Zielsetzung:- Aufenthaltsqualität erhöhen
- Wer sind die Nutzenden (und wer nicht)?
- Ist eine flächendeckende Aufstellung erwünscht?
- Wer ist für die Instandhaltung zuständig?
Sitzgelegenheiten ohne Konsumzwang laden zum Verweilen ein. Sie stellen ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität eines Ortes dar. Sie erhöhen die aktive Mobilität in der Stadt und ermöglichen insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen freies Sitzen in regelmäßigen Abständen im öffentlichen Raum, was zu Barrierefreiheit und Inklusion beiträgt. Durch Zurückdrängen des mobilisierten Verkehrs und konsequenter Umsetzung autofreier Innenstädte sollte Fußgängerinnen und Fußgänger die Erreichbarkeit unterschiedlicher Ziele mittels konsumfreier Sitzgelegenheiten erleichtert werden.
Konsumfreie Sitzgelegenheiten stellen nicht nur → Parkbänke in Grünanlagen dar. Denkbar sind konsumfreie Verweilmöglichkeiten im Innenhof oder rund um Museen oder ähnlichen (touristischen) Anziehungspunkten. Stadtstrände mit Liegestühlen oder -wiesen sind eine weitere mögliche Option, ebenso temporäre oder dauerhaft installierte → Parklets im gesamten Stadtgebiet. Um Belebung und Aufenthaltsqualität zu steigern können konsumfreie Sitzgelegenheiten um weitere Maßnahmen ergänzt werden, z.B. → Begrünung, → Wasserspiele, → gratis WLAN, Anschlüsse für → Food-Trucks, → öffentliche Toiletten bzw. → Urinale, → Fahrradparkplätze oder Lichtinstallationen im Rahmen von → Lichtspaziergängen.
- Belebung des öffentlichen Raums
- Vielfältige Nutzung führt zu sozialer Durchmischung
- Unterstützt Interaktion und Kommunikation
- Bewegungsförderung älterer und gehbehinderter Menschen
- Entkommerzialisierung des öffentlichen Raums
- Einkommenseinbußen v.a. bei Gastronomie
- Nicht alle Interessen können u.U. berücksichtigt werden, was zu Ausgrenzung einzelner Nutzgruppen führen kann
- Missbräuchliche Nutzung und Verschmutzung