Illustration: Zwei uniformierte Mitglieder des Kommunalen Ordnungsdienstes gehen nebeneinander durch eine bunt gestaltete Straße, auf deren Rückseite die Aufschrift „KOD“ zu sehen ist.
© SiBa Werkzeugkasten 2020

Kommunaler Ordnungsdienst

Zielsetzung:
  • Ordnungswidrigkeiten ahnden und vorbeugen
  • Subjektive Sicherheit stärken
Praxisbeispiel: Düsseldorf, Leipzig, München
Zu beachten:
  • Welche rechtlichen Befugnisse liegen vor?
  • Worauf konzentriert sich das Tätigkeitsspektrum?
  • Welche Standards bzgl. Ausbildung oder Befugnissen bestehen?

Das Einsatzspektrum der Kommunalen Ordnungsdienste umfasst üblicherweise Ordnungsverstöße wie die unsachgemäße Entsorgung von Abfällen und Sperrmüll, aggressives Betteln, nicht angeleinte Hunde in Grünanlagen, Ruhestörungen oder öffentliches Urinieren. Im Rahmen von Kontrollen in Fußgängerzonen, Grünanlagen, Spielplätzen oder Gaststätten sollen sie für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sorgen. Sie achten auf die Einhaltung von Sperrzeitenregelungen sowie Nichtraucher- und Jugendschutz (z.B. die Abgabe von Alkohol an Jugendliche, das Rauchen Jugendlicher in der Öffentlichkeit und deren Aufenthalt zu später Abend- oder Nachtstunde). Die Außendienstmitarbeitenden dürfen üblicherweise Verwarnungen aussprechen, Verwarnungsgelder erheben und Bußgeldverfahren einleiten, Personen anhalten und befragen, deren Personalien feststellen, Platzverweise aussprechen oder auch Gegenstände sicherstellen oder beschlagnahmen. Damit unterstützen bzw. entlasten sie die polizeiliche Tätigkeit.

Chancen und Herausforderungen:
  • Zusätzliche Sicherheitsakteure: erhöht Sicherheitsempfinden
  • Aufgaben konzentrieren sich auf Ordnungswidrigkeiten und Präsenz zeigen
  • Flexibel von Kommunen einsetzbar (im Stadtgebiet oder an sozialen Brennpunkten)
  • Kommunen können eigene Werte in die Sicherheitsarbeit vor Ort einbringen
  • Ansprechpersonen für Bürgerinnen und Bürger
  • Uneinheitliche Aufgaben und Befugnisse zwischen Kommunen, uneinheitliche Ausbildungsstandards
  • Sicherheitsakteure ohne polizeiliche Handlungsgewalt
  • Bevölkerung kann Ordnungsdienst nicht von Polizei unterschieden
  • Bevölkerung kennt Existenz von Ordnungsdiensten teils nicht
  • Bevölkerung ist nicht richtig über das Aufgabengebiet von Ordnungsdiensten informiert