
Klebezettel
Zielsetzung:- Problembewusstsein schaffen
- Verkehrsverstöße senken
- Wer leitet die Aktion?
- Wozu dient die Aktion (Entlastung Polizei/ Ordnungsamt oder Schaffung eines Problembewusstseins)?
- Dauerhafter oder temporärer Einsatz?
Durch Klebezettel mit lustig formulierten Hinweisen auf Fehlverhalten nach der Straßenverkehrsordnung (sog. „Parkaffen“) können Verkehrsteilnehmende Autofahrende auf das falsche Abstellen ihres Fahrzeugs hinweisen, etwa wenn (in Teilen) auf Gehwegen, Behindertenparkplätzen, zu nah vor Kreuzungen oder zu dicht an anderen Autos geparkt wurde. Solange dabei kein Schaden am Auto verursacht und das Erscheinungsbild des Autos nicht verändert wird, ist das Anbringen von gummierten oder statisch haftenden Klebezetteln eine Maßnahme, um für gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr zu sensibilisieren. Klebezettel dürfen, um Sachbeschädigung und damit strafbare Handlungen zu vermeiden, ausschließlich an den Fensterscheiben angebracht oder unter die Scheibenwischer geklemmt werden.
Flankiert werden kann diese Maßnahme durch das Verteilen von Dankeschön-Karten und kleinen Süßigkeiten an Autofahrende, die an heiklen Stellen richtig parken.
- Bürgereinbeziehende Maßnahme gegen Falschparkende z.B. im Rahmen einer Falschparken-Aktionswoche
- Erzieherische Maßnahme ohne Bußgeld
- Sensibilisierung für mehr Rücksichtnahme auf Radfahrende sowie Fußgängerinnen und Fußgänger, aber auch andere Autofahrende
- Klebezettel auf Lack verursacht Sachschaden
- Nur gummierte oder statisch haftende Aufkleber zulässig
- (Kostenlose) Verteilung von Klebezetteln z.B. bei der Tourismus-Information oder als einmalige Wurfsendung mit Informationsmaterial an Haushalte schicken