
Fußverkehrsbeauftragte
Zielsetzung:- Sicherheitsempfinden von Fußgängerinnen und Fußgängern stärken
- Verkehrsentwicklung verbessern
- Motorisierten Verkehr senken
- In welcher Form soll das Amt ausgeübt werden?
- Inwieweit ist das Amt institutionalisiert?
Um die Interessen von Fußgängerinnen und Fußgänger stärker in die Stadt- und Verkehrsentwicklung einzubeziehen eignet sich die Beschäftigung von Fußverkehrsverantwortlichen. Sie bringen sich in der Gestaltung des öffentlichen Raums ein, beispielsweise bei der Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur Fußverkehrsentwicklungsplanung, der Beurteilung und Prüfung aktueller Vorhaben im Hinblick auf Barrierefreiheit, Sicherheit und Inklusion sowie dem Identifizieren und Beheben gestalterischer Mängel von Straßen, Parks und Grünanlagen. Ziel ist eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität, eine bessere Nutzbarkeit von Straßen und Plätzen und die Reduzierung der dominanten Stellung des motorisierten zugunsten des Fußgängerverkehrs.
Mögliche temporäre, aber auch dauerhafte Maßnahmen, um Fußgängerinnen und Fußgängern den Aufenthalt und das Bewegen durch den öffentlichen Raum zu erleichtern sind z.B. → autofreie Wochenenden, → Begrünung, → besseres Beleuchtungskonzept, → Grätzloase, → klare Wegführung, → nutzbare Grün- und Freiflächen, → Shared Space, → Verkehrsberuhigung oder → Wasserspiele.
- Schnittstelle Bevölkerung und Verwaltung/ Stadtplanung
- Fußverkehr stärken
- Verkehrssicherheit erhöhen
- Aufenthaltsqualität erhöhen
- Stadtbild verbessern
- Stadtimage verbessern
- Bürgerbeteiligung
- Auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen
- Einseitige Interessenvertretung
- Personalkosten